Firmenbestatter: Durchsuchungen und Haftbefehl

Siehe dazu die gest­rige Gemein­same Pres­se­mel­dung der Staats­an­walt­schaft und Poli­zei Ber­lin”. Zutref­fend wird dort für die Alt-Geschäfts­füh­rer” fest­ge­stellt: Ihre zivil­recht­li­che und straf­recht­li­che Ver­ant­wor­tung (ist) nicht auf­ge­ho­ben, da sie es regel­mä­ßig ver­säum­ten, frist­ge­recht Insol­venz­an­träge beim zustän­di­gen Amts­ge­richt nach Ein­tritt der Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung zu stel­len.”

Ein Forum über Fir­men­be­stat­ter> hat Rechts­an­walt Hänsch aus Dres­den ein­ge­rich­tet, der sich auch auf sei­nem Blog ver­schie­dent­lich mit der Bran­che beschäf­tigt hat. Er berich­tet, dass Juricon-Geschäfts­füh­rer Lang in Unter­su­chungs­haft genom­men sei.

Die Bun­des­re­gie­rung gibt als ein Ziel der GmbHG-Reform (MoMiG) an: >

Miss­bräu­che durch soge­nannte Fir­men­be­stat­ter”, die ange­schla­gene GmbHs durch Abbe­ru­fung von Geschäfts­füh­rern und durch Auf­gabe des Geschäfts­lo­kals einer ord­nungs­ge­mä­ßen Insol­venz und Liqui­da­tion zu ent­zie­hen suchen, wer­den vor allem auf zwei Wegen bekämpft: Ers­tens wird die Zustel­lung an die GmbH in sol­chen Fäl­len erleich­tert. Zwei­tens wer­den bei Füh­rungs­lo­sig­keit und Insol­venz­reife der Gesell­schaft auch die Gesell­schaf­ter ver­pflich­tet, den Insol­venz­an­trag zu stel­len. Zudem wer­den die Geschäfts­füh­rer zur Erstat­tung ver­pflich­tet, wenn Zah­lun­gen an Gesell­schaf­ter die Zah­lungs­un­fä­hig­keit der Gesell­schaft her­bei­füh­ren muss­ten. Durch das Zusam­men­spiel der Maß­nah­men sol­len red­li­che Unter­neh­mer und ihre Geschäfts­part­ner geschützt werden.” 

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