§ 1 InsO – Sanierung und Gläubigerbefriedigung“

Die­sen Gegen­stand behan­delt die 2. Jah­res­ta­gung des Insti­tuts für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht. Prof. Dr. Chris­toph G. Pau­lus, Ber­lin, hält das Grund­satz­re­fe­rat: „§ 1 InsO und das Insol­venz­mo­dell”. Fer­ner geht es um Gläu­bi­ger­be­tei­li­gung und Inter­es­sen­ge­gen­sätze bei der Insol­venz­plan­sa­nie­rung”, um den Insol­venz­plan (Grup­pen­bil­dung; Ver­gleichs­rech­nung) sowie um die Frage: „§ 1 InsO – Wem dient das Insolvenzverfahren?” 

Die Jah­res­ta­gung fin­det am Frei­tag, den 16. Okto­ber 2015, ab 10.00 Uhr in Hör­saal 3C in Gebäude 23.01 der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf statt. Aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den wird gebe­ten, sich zu der Ver­an­stal­tung anzu­mel­den. Die Teil­nahme ist kostenfrei. 

PS: Zwar was ande­res, doch zum Insol­venz­recht gehö­ren­des: Heute hat die Bun­des­re­gie­rung den Ent­wurf eines Geset­zes zur Ver­bes­se­rung der Rechts­si­cher­heit bei

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Die Kuh kommt vom Eis: Delisting

Die Frak­tio­nen der Koali­ti­ons­par­teien haben sich ges­tern auf eine modi­fi­zierte Delis­ting-Rege­lung ver­stän­digt (frü­he­rer Ent­wurf hier), nach­dem in der Anhö­rung am 7.9.2015 einige Kri­tik zu hören war. Vor allem das — pla­ka­tiv so genannte — toxi­sche Über­nah­me­an­ge­bot” (Tüng­ler, DSW) ist ihr zum Opfer gefal­len. Ein vor­her­ge­hen­des Über­nah­me­an­ge­bot wird die Pflicht zur Abfin­dung nicht ent­fal­len las­sen. Neu ist, dass sich das Abfin­dungs­an­ge­bot an dem durch­schnitt­li­chen Bör­sen­kurs der letz­ten sechs Monate zu ori­en­tie­ren hat. Bei Markt­ma­ni­pu­la­tio­nen und Falsch­mel­dun­gen soll es jedoch auf den Ertrags­wert ankom­men. Eine Zustän­dig­keit der Haupt­ver­samm­lung für die Delis­ting-Ent­schei­dung wird es nicht geben. 

Die Ände­rung wird im Rah­men des der Umset­zung der Trans­pa­renz­richt­li­nie-Ände­rungs­richt­li­nie in das Bör­sen­ge­setz ein­ge­fügt. Dar­über wird am 30

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Hätten Sie es gewusst? Schwerpunktklausur 2015 im Unternehmensrecht

Die fol­gende Auf­gabe wurde im Sep­tem­ber 2015 als Teil einer fünf­stün­di­gen Klau­sur an der hie­si­gen Juris­ti­schen Fakul­tät gestellt (Schwer­punkt­be­reich Unter­neh­men und Märkte”): 

Eine Akti­en­ge­sell­schaft (AG) hat ein Grund­ka­pi­tal von 100 000 Euro, ein­ge­teilt in ebenso viele Stück­ak­tien. A hält 80 000, B 10 500, C 8 000 und D 500 Aktien. Die Gesell­schaft beschäf­tigt 450 Arbeit­neh­mer. Der Vor­stand besteht aus Y, der das Res­sort Finan­zen ver­ant­wor­tet, und dem Inge­nieur Z, der für die Pro­duk­tion zustän­dig ist. 

1. Die Haupt­ver­samm­lung (HV) beschließt (for­mal ord­nungs­ge­mäß) über eine Kapi­tal­erhö­hung mit Bezugs­recht­aus­schluss um 50 000 Euro; nur A wird zum Bezug zuge­las­sen. D geht mit der (zu unter­stel­len: zuläs­si­gen) Anfech­tungs­klage dage­gen vor. Die Gesell­schaft bean­tragt die Frei­gabe” …

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Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie — ein Gesetzgebungsvorschlag aus der Wissenschaft

Meine Fakul­täts­kol­le­gen Chris­tian Kers­t­ing und Nicola Preuß haben einen Gesetz­ent­wurf zur Umset­zung der Kar­tell­scha­dens­er­satz­richt­li­nie in das deut­sche Recht vor­ge­legt. Die Ver­fas­ser haben sich von dem Ziel lei­ten las­sen, die Prin­zi­pien des deut­schen Haftungs‑, Gesell­schafts- und Ver­fah­rens­rechts soweit wie mög­lich zu wah­ren und not­wen­dige Ver­än­de­run­gen sys­tem­ge­recht vor­zu­neh­men. Gleich­zei­tig wird eine Umset­zung ange­strebt, wel­che die deut­sche Posi­tion im Wett­be­werb der Rechts­ord­nun­gen stärkt.

Aus dem Vor­wort: Die Kar­tell­rechts­durch­set­zung in Europa ruht auf zwei Säu­len. Die öffent­lich-recht­li­che Kar­tell­rechts­durch­set­zung erfolgt durch die natio­na­len Wett­be­werbs­be­hör­den sowie die Euro­päi­sche Kom­mis­sion, die Ver­let­zun­gen des Wett­be­werbs­rechts durch die Ver­hän­gung emp­find­li­cher Buß­gel­der sank­tio­nie­ren. Dane­ben tritt die pri­vate Rechts­durch­set­zung im Wege der Klage vor den Zivil­ge­rich­ten. Dabei steht die Durch­set­zung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen durch Kar­tell­ge­schä­digte im Vor­der­grund des Inter­es­ses. Die Effek­ti­vie­rung …

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50 Jahre Aktiengesetz 1965 — Themenheft

Heute vor 50 Jah­ren wurde das Akti­en­ge­setz im Bun­des­ge­setz­blatt ver­kün­det. Das Heft 17/2015 der vor­züg­li­chen Fach­zeit­schrift Die Akti­en­ge­sell­schaft” ent­hält Bei­träge von Sei­bert, Ass­mann, Haber­sack, Schnei­der und Emme­rich zu dem Thema 50 Jahre AktG. Die gro­ßen Linien und mög­li­che Ent­wick­lun­gen („Was brin­gen die nächs­ten 25 Jahre?”) skiz­ziert der Auf­satz von Prof. Dr. Ulrich Sei­bert (hier): Ent­wick­lung von Kapi­tal­markt und Cor­po­rate Gover­nance aus der Sicht der Gesetzgebung. 

Und ein wei­te­res The­men­heft dazu erscheint im Novem­ber: das ZGR Son­der­heft 19 (mit den Bei­trä­gen des Bon­ner Sym­po­si­ons März 2015).…

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Öffentliche Anhörung zur Umsetzung der Transparenz-RL live

Es gibt noch span­nende Sen­dun­gen; zum Bei­spiel heute ab 11 Uhr über­trägt das Par­la­ments­fern­se­hen die Anhö­rung im Finanz­aus­schuss. Es geht um das Gesetz zur Umset­zung der Trans­pa­renz­richt­li­nie-Ände­rungs­richt­li­nie. 13 Sach­ver­stän­dige wer­den spre­chen. Wer sich schrift­lich unter­rich­ten will, fin­det deren Stel­lung­nah­men hier. Ein Thema wird neben dem Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung die Delis­ting-Rege­lungs­in­itia­tive der Koali­ti­ons­par­teien sein (dazu dezi­diert ableh­nend die Stel­lung­nah­men der Aktio­närs­ver­ei­ni­gun­gen DSW und SdK).

S. dazu den Bericht im Rechts­board, die Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­ta­ges und der SPD-Frak­tion.…

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Delisting: neuer Entwurf

Ein Ent­wurf für eine Rege­lung des Delis­ting sieht eine Rege­lung im Bör­sen­ge­setz vor. Danach ist ein Wider­ruf nur zuläs­sig, wenn ein Erwerbs­an­ge­bot ent­spre­chend § 31 WpÜG gemacht wird (oder ein hal­bes Jahr zuvor ein sol­ches unter­brei­tet wurde). Ein Beschluss der Haupt­ver­samm­lung ist ” vor dem Hin­ter­grund der nun­mehr vor­ge­se­he­nen umfas­sen­den kapi­tal­markt­recht­li­chen Schutz­be­stim­mun­gen nicht gebo­ten” (Begrün­dung).

Die Geset­zes­in­itia­tive geht von den Koali­ti­ons­par­teien aus. Der Vor­schlag soll am 7.9.2015 im Rah­men einer öffent­li­chen Anhö­rung im Finanz­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges erör­tert wer­den. Offen­bar ist jetzt geplant, die Ände­rung des Bör­sen­ge­set­zes in die Umset­zung der Trans­pa­renz­richt­li­nie-Ände­rungs­richt­li­nie einzubauen.…

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