Eine zufriedene Bilanz zieht die Bundesjustizministerin. In der Tat war einiges geboten, wie die nachfolgende Zusammenstellung der gesellschafts‑, handels- und bilanzrechtlichen Legislatur zeigt (Quelle: BMJ).
- „Am 5. August 2009 ist das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung in Kraft getreten. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass in vielen Unternehmen zu stark auf das Erreichen kurzfristiger Parameter und zu wenig auf das langfristige Wohlergehen des Unternehmens geachtet wurde. Die Neuregelung sorgt bei der Managervergütung für langfristige Verhaltensanreize und stellt sicher, dass auch in Vorstandsetagen mit Augenmaß vergütet wird. Auch ist es künftig leichter möglich, Gehälter bei einer Verschlechterung der Lage des Unternehmens zu kürzen. (Mehr)
- Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) passt das Aktienrecht dem