Gesetzgebung im Unternehmensrecht 2005 – 2009

Eine zufrie­dene Bilanz zieht die Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin. In der Tat war eini­ges gebo­ten, wie die nach­fol­gende Zusam­men­stel­lung der gesellschafts‑, han­dels- und bilanz­recht­li­chen Legis­la­tur zeigt (Quelle: BMJ).

  • Am 5. August 2009 ist das Gesetz zur Ange­mes­sen­heit der Vor­stands­ver­gü­tung in Kraft getre­ten. Die Finanz­markt­krise hat gezeigt, dass in vie­len Unter­neh­men zu stark auf das Errei­chen kurz­fris­ti­ger Para­me­ter und zu wenig auf das lang­fris­tige Wohl­erge­hen des Unter­neh­mens geach­tet wurde. Die Neu­re­ge­lung sorgt bei der Mana­ger­ver­gü­tung für lang­fris­tige Ver­hal­tens­an­reize und stellt sicher, dass auch in Vor­stands­eta­gen mit Augen­maß ver­gü­tet wird. Auch ist es künf­tig leich­ter mög­lich, Gehäl­ter bei einer Ver­schlech­te­rung der Lage des Unter­neh­mens zu kür­zen. (Mehr)
  • Das Gesetz zur Umset­zung der Aktio­närs­rech­te­richt­li­nie (ARUG) passt das Akti­en­recht dem
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Finanzmarktstabilisierung: die gute Bank kommt …

Das BMJ und das BMF haben heute einen Gesetz­ent­wurf vor­ge­stellt, der sich der Kri­sen­be­wäl­ti­gung bei sys­tem­re­le­van­ten Kre­dit­in­sti­tu­ten” wid­met. Arti­kel 1 des Ent­wur­fes schlägt zuerst ein Sanie­rungs- dann ein Reor­ga­ni­sa­ti­ons­plan­ver­fah­ren vor, das eine pri­vate Ver­hand­lungs­lö­sung (ähn­lich dem Insol­venz­plan­ver­fah­ren) regelt. Wenn das nicht fruch­tet, wird in Art. 2 ein auf­sichts­recht­li­ches Ver­fah­ren (BMJ: Good Bank”-Modell) vor­ge­se­hen. Die BAFin kann sys­tem­re­le­vante Unter­neh­mens­teile auf eine andere Gesell­schaft, eine sog. Good Bank”, über­tra­gen. — Hier PDF des Dis­kus­si­ons­ent­wurfs.…

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Deutsches Notarinstitut: Gutachten zu gesellschaftsrechtlichen Fragen

Das Deut­sche Notar­in­sti­tut ver­öf­fent­licht im DNotI-Report jeden Monat kurze Rechts­gut­ach­ten. Im Juli ging es um die Frage, ob die (gesell­schafts­recht­lich zuläs­sige) Befris­tung einer Geschäfts­füh­rer­be­stel­lung auch im Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wer­den; dazu ver­nei­nend das kurze Gut­ach­ten . Im August­heft wird dar­ge­legt wie es um das Stutt­gar­ter Ver­fah­ren” als Bewer­tungs­ver­fah­ren für GmbH-Geschäfts­an­teile steht, s. hier.

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Überschuldungsbegriff alt/​neu bis Silvester 2013

Ein Gesetz­ent­wurf der Frak­tio­nen von CDU/CSU und SPD sieht vor, die ursprüng­lich bis 31.12.2010 befris­tete Ände­rung des Über­schul­dungs­be­griffs in der Insol­venz­ord­nung um drei Jahre zu ver­län­gern. Das BMJ erklärt dazu: Damit führt auch nach dem 1.1.2011 eine bilan­zi­elle Über­schul­dung nicht zur Insol­venz, wenn eine posi­tive Fort­füh­rungs­pro­gnose besteht. … Danach muss ein Unter­neh­men trotz rech­ne­ri­scher Über­schul­dung kei­nen Insol­venz­an­trag stel­len, wenn es mit­tel­fris­tig seine lau­fen­den Zah­lun­gen vor­aus­sicht­lich leis­ten kann. Es kommt also dar­auf an, ob die so genannte Fort­füh­rungs­pro­gnose posi­tiv aus­fällt, bei­spiels­weise, weil ein Betrieb den Zuschlag für einen Groß­auf­trag erhal­ten hat und damit seine Zah­lungs­fä­hig­keit über den gesam­ten Pro­gno­se­zeit­raum gewähr­leis­tet ist.” 

K. Schmidt hat dazu tref­fend bemerkt (DB

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Mal wieder: Externe“ schreiben Gesetzentwürfe

Wenn das Fern­se­hen im Som­mer­loch Wie­der­ho­lun­gen bringt, warum nicht auch die­ses Blog? Anläss­lich der gerade wie­der wogen­den Debatte um die Ein­schal­tung von Anwalts­kanz­leien in die Vor­be­rei­tung von Geset­zes­tex­ten sei ins­be­son­dere auf die­sen Bei­trag v. 20.4.2009 hin­ge­wie­sen. Der Text des von der Kanz­lei Lin­kla­ters erstell­ten Restruk­tu­rie­rungs­ge­setz­ent­wurfs ist über den Bei­trag v. 24.3.2009 zugänglich.

Und dazu noch diese Ent­hül­lung”!

Fer­ner eine kleine Anfrage” hierzu.…

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BGH: Cash-Pool II

Ein für die amt­li­che Samm­lung vor­ge­se­he­nes Urteil v. 20.7.2009 II ZR 273/07 („Cash-Pool II”) zu GmbHG n.F. § 19 Abs. 4 und 5 (bes­ten Dank für den Hin­weis an RA Hen­dryk Schlitt, Düs­sel­dorf).

a) Die Ein­zah­lung der Ein­lage auf ein Konto, das in einen dem Infe­ren­ten zuzu­rech­nen­den Cash-Pool ein­be­zo­gen ist, ist eine ver­deckte Sach­ein­lage, wenn der Sal-do auf dem Zen­tral­konto des Cash-Pools im Zeit­punkt der Wei­ter­lei­tung zulas­ten der Gesell­schaft nega­tiv ist, andern­falls liegt ein Hin- und Her­zah­len vor. 

b) Inwie­weit bei einer als ver­deckte Sach­ein­lage zu behan­deln­den Ein­zah­lung der Infe­rent die nicht wirk­sam erbrachte Ein­lage noch ein­mal leis­ten muss, hängt da-von ab, ob und in wel­cher Höhe die Gesell­schaft durch die Ein­la­ge­zah­lung von …

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