Kammergericht legt Frage zur Mitbestimmung dem EuGH vor

lst es mit Arti­kel 18 AEUV (Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot) und Arti­kel 45 AEUV (Frei­zü­gig­keit der Arbeit­neh­mer) ver­ein­bar, dass ein Mit­glied­staat das aktive und pas­sive Wahl­recht für die Ver­tre­ter der Arbeit­neh­mer in das Auf­sichts­or­gan eines Unter­neh­mens nur sol­chen Arbeit­neh­mern ein­ge­räumt, die in Betrie­ben des Unter­neh­mens oder in Kon­zern­un­ter­neh­men im lnland beschäf­tigt sind?”

So lau­tet die Frage des Kam­mer­ge­richts Ber­lin (14 W 89/15, Beschl. v. 16.10.2015) an den EuGH. Jetzt kommt es zum Schwur, nach­dem ver­schie­dene Instanz­ge­richte unter­schied­lich urteil­ten (s. Nr. 7 und 8). Der Senat hält es für vor­stell­bar, dass Arbeit­neh­mer durch die deut­schen Mit­be­stim­mungs­re­ge­lun­gen aus Grün­den der Staats­an­ge­hö­rig­keit dis­kri­mi­niert wer­den. lm Gegen­satz zu den in Deutsch­land beschäf­tig­ten Arbeit­neh­mern kön­nen die …

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Finanzmarktnovellierungsgesetz- viel Neues im WpHG usw.

Das Bun­des­mi­nis­te­rium der Finan­zen hat den Refe­ren­ten­ent­wurf eines Finanz­markt­no­vel­lie­rungs­ge­set­zes ver­öf­fent­licht. Der BMF-RefE eines Fima­noG setzt die MiFiD II um, passt an die MiFiR, die CSDR und PRI­IPs an; geän­dert wer­den insb. das WpHG, KWG, BörsG, KAGB. Alles klar?

Eine Teil­über­set­zung: Das Gesetz dient der Umset­zung der Richt­li­nie 2014/65/EU („MiFiD II”) und der Anpas­sung an die Ver­ord­nung (EU) Nr. 600/2014 („MiFiR”). Die Richt­li­nie muss bis 3.7.2016 umge­setzt wer­den. Sie führt zu wich­ti­gen Ände­run­gen im Wert­pa­pier­han­dels­ge­setz, das im Grunde neu gefasst (und num­me­riert) wird.…

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BGH zur Absage der HV und zur Anfechtung durch den Vorstand (update)

Ein für die amt­li­che Samm­lung vor­ge­se­he­nes Urteil des II. Zivil­se­nats (II ZR 142/14) befasst sich mit der Absage einer Haupt­ver­samm­lung, die vom Vor­stand auf Ver­lan­gen gem. § 1221 AktG ein­be­ru­fen wurde. Die Kom­pe­tenz zur Absage stehe auch in die­sem Fall dem Vor­stand zu, ohne dass zusätz­li­che Erfor­der­nisse zu ver­lan­gen sind oder die Pflicht­wid­rig­keit der Absage eine Rolle spielt (Rn. 23 ff).

Die Anschluss­frage lau­tet: Bis wann kann der Vor­stand absa­gen? Der Senat fin­det dazu einen für ihn uner­gie­bi­gen Mei­nungs­stand im Schrift­tum” (Rn. 29, 51) vor. Immer­hin berich­tet er, dass dort ein­hel­lig auf den Zeit­punkt der (förm­li­chen) Eröff­nung der Haupt­ver­samm­lung abge­stellt werde. Indes­sen sei eine förm­li­che …

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Gerichtliche Bestellung eines Vorstandsmitglieds in den Aufsichtsrat

Aus aktu­el­lem Anlass (VW!) wird dis­ku­tiert, ob ein Vor­stand­mit­glied einer bör­sen­no­tier­ten AG auch vor Ablauf von zwei Jah­ren (§ 101 II 1 Nr. 4 Halbs. 1 AktG) vom Gericht in den Auf­sichts­rat bestellt wer­den kann (§ 104 AktG). Für die Wahl” durch die Haupt­ver­samm­lung ist das mög­lich, wenn 25% der Aktio­näre einen ent­spre­chen­den Vor­schlag machen (§ 101 II 1 Nr. 4 Halbs. 2 AktG). Diese Über­win­dung des Bestel­lungs­hin­der­nis­ses gilt auch für die gericht­li­che Bestel­lung (MünchKommAktG/​Haber­sack, 4. Aufl. 2014, § 100 Rn. 39). Das Gericht soll den Antrag berück­sich­ti­gen, wenn er von 25% der Aktio­näre gestellt wurde (was in dem aktu­el­len Fall gut mög­lich ist); …

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Bundestag verabschiedet Regelung zum Delisting

Der Deut­sche Bun­des­tag hat ges­tern § 39 Bör­sen­ge­setz um eine Rege­lung des Delis­ting ergänzt. Sie gilt für alle der­ar­ti­gen Vor­gänge ab dem 7.9.2015. Ein Wider­ruf der Zulas­sung der Aktien hat zur Vor­aus­set­zung, dass ein WpÜG-Erwerbs­an­ge­bot vor­ge­legt wird. Die Gegen­leis­tung darf nur in einer Geld­zah­lung bestehen. Diese bemisst sich nach dem durch­schnitt­li­chen Bör­sen­kurs des letz­ten hal­ben Jah­res. Aus­nahms­weise ist der Wert des Unter­neh­mens zugrunde zu legen. Das ist dann der Fall, wenn Insi­der­infor­ma­tio­nen ver­schwie­gen wur­den, eine Markt­ma­ni­pu­la­tion vor­liegt oder der Bör­sen­kurs zu holp­rig war. Über die Ein­zel­hei­ten wird man wei­ter dis­ku­tie­ren, etwa dem­nächst bei der Jah­res­ta­gung der Gesell­schafts­recht­li­chen Ver­ei­ni­gung. Im Grund­sätz­li­chen dür­fen die einen bekla­gen, dass die Haupt­ver­samm­lung nicht mit dem Delis­ting befasst wird und …

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