Bewegung in Sachen SUP im Europäischen Parlament (JURI)

In das Vor­ha­ben einer Ein­per­so­nen-Kapi­tal­ge­sell­schaft kommt Bewe­gung. Am kom­men­den Frei­tag (28.1.) steht sie zur Bera­tung im Rechts­aus­schuss des Euro­päi­schen Par­la­ments (Nr. 13). Die Socie­tas Unius Per­sona (SUP) – Richt­li­nie ist im ver­gan­ge­nen Mai vom Minis­ter­rat mehr­heit­lich (gegen das Votum Deutsch­lands) gebil­ligt wor­den. Seit­her liegt der – bis­lang ruhende – Ball im Spiel­feld des Euro­päi­schen Par­la­ments. Dort hat sich der Bericht­erstat­ter des Rechts­aus­schus­ses (Luis de Gran­des Pascual, PPE) der Sache inten­siv ange­nom­men („ the rap­por­teur has devo­ted a huge amount of time to stu­dy­ing the pro­po­sal and lis­tening to the posi­ti­ons of the various sta­ke­hol­ders”). Er steht dem SUP-Pro­jekt zwar grund­sätz­lich posi­tiv gegen­über. Aus sei­ner Sicht muss der RL-Vor­schlag aber in zen­tra­len …

Weiterlesen

Veranstaltung: Deutsche Mitbestimmung unter europäischem Reformzwang“

Ein viel­ver­spre­chen­des Sym­po­sion ist für den 4. März 2016 in Mün­chen avi­siert. Es geht um nichts weni­ger als die Frage, ob die Mit­be­stim­mung im Auf­sichts­rat unter Aus­schluss der Arbeit­neh­mer aus den EU-Staa­ten noch zu hal­ten ist. Dar­über dürfte in eini­ger Zeit der EuGH auf­grund der Vor­lage des Kam­mer­ge­richts befin­den. Ähn­lich einer frü­he­ren Ver­an­stal­tung in Bonn wird an der LMU Mün­chen der Gegen­stand in noch brei­te­rem Rah­men ent­fal­tet. Mün­chen ist Anfang März also eine Reise wert.…

Weiterlesen

ZGR-Symposium 2016: Unternehmensrecht und Strafrecht

Kann ein Unter­neh­men als sol­ches schul­dig” sein – und daher bestraft wer­den? Oder muss stets an die natür­li­chen Per­so­nen ange­knüpft wer­den, die dort als Ent­schei­dungs­trä­ger” (NRW-Ent­wurf eines Ver­bands­straf­ge­set­zes) tätig sind? Und wenn das Unter­neh­men zu stra­fen wäre, wie sind dann die Ermitt­lun­gen und die Ver­tei­di­gung zu füh­ren? Das Unter­neh­men ist schließ­lich eine arbeits­tei­lige Orga­ni­sa­tion, wes­halb die Wis­sens­or­ga­ni­sa­tion und ‑zurech­nung eine zen­trale Rolle spielt. – Mit sol­chen und zahl­rei­chen wei­te­ren Fra­gen (Kar­tell­bu­ßen, Regress, Untreue, inter­na­tio­nale Ver­fah­ren, Haf­tungs­kon­flikte bzw. ‑häu­fun­gen durch Zivil- und Straf­recht) befasste sich vor kur­zem das zwei­tä­gige Sym­po­sium der ZGR. Über 100 Teil­neh­mer aus der Wis­sen­schaft, der Anwalt­schaft, der Unter­neh­mens­pra­xis und des BGH dis­ku­tier­ten exten­siv und inten­siv. Die Bei­träge und Dis­kus­si­ons­be­richte wer­den …

Weiterlesen

Inhaberaktien im Aktienregister

Seit dem 31.12.2015 ist die Akti­en­rechts­no­velle 2016 in Kraft (BGBl. v. 22.12.2015, S. 2565). Neu­grün­dun­gen von (bör­sen­fer­nen) Akti­en­ge­sell­schaf­ten mit Inha­ber­ak­tien sind nur noch ein­ge­schränkt mög­lich (zum Bestand s. § 26h EGAktG). Ein­zel­ur­kun­den darf es nicht mehr geben, die Sam­mel­ur­kunde ist bei einer aner­kann­ten Stelle zu hin­ter­le­gen 10 I S. 1 Nr. 2 AktG). — Und wenn nicht? 

Fehlt der Aus­schluss der Ein­zel­ver­brie­fung in der Grün­dungs­sat­zung, wird die Gesell­schaft nicht in das Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen. Die Sam­mel­ur­kunde inter­es­siert das Regis­ter­ge­richt aller­dings nicht. Ist zwar der Aus­schluss der Ein­zel­ver­brie­fung der Inha­ber­ak­tie bestimmt, aber die Inha­ber-Sam­mel­ur­kunde wird nicht ord­nungs­ge­mäß hin­ter­legt (oder erst gar nicht her­ge­stellt), so gilt: § 67 ist ent­spre­chend

Weiterlesen

Die umgekehrte Wandelschuldverschreibung als neues Sanierungsinstrument”

Zu die­sem Gegen­stand (s. Akti­en­rechts­no­velle!) führt das Insti­tut für Unter­neh­mens­recht (Juris­ti­sche Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf) eine Vor­trags- und Dis­kus­si­ons­ver­an­stal­tung durch. Sie fin­det am 12.1. 2016 statt im Haus der Uni­ver­si­tät in der Düs­sel­dor­fer Innen­stadt (Scha­dow­platz 14). Beginn: 18 Uhr. Vor­tra­gen wird Prof. Dr. Tim Flor­stedt, EBS Uni­ver­si­tät für Wirt­schaft und Recht, Wies­ba­den; wei­tere Bei­träge kom­men von RAin Dr. Ulrike Bin­der, Part­ne­rin bei Mayer Brown LLP, Frank­furt a.M. und RA Dr. Andreas Möh­len­kamp, LL.M. corp. rest­ruc., Essen. Aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den wird um Anmel­dung gebe­ten. Die Ver­an­stal­tung ist kos­ten­frei. Ein Wei­ter­bil­dungs­nach­weis kann aus­ge­stellt werden.…

Weiterlesen