Staatliche Gerichte für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten stärken”

Ja, auch die Jus­tiz steht im Wett­be­werb, ins­be­son­dere bei wirt­schafts­recht­li­chen Gegen­stän­den: mit Schieds­ge­rich­ten, außer­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren und inter­na­tio­nal mit ande­ren EU-Staa­ten, die dafür Recht­spre­chung anbie­ten” (s. auch hier). Mein Düs­sel­dor­fer Kol­lege Rupprecht Pods­zun und sein Mit­ar­bei­ter Tris­tan Roh­ner haben diese Ent­wick­lung unter­sucht (hier!). Ihr Resümee:

Die Min­de­rung des Ein­flus­ses staat­li­cher Gerichte im Wirt­schafts­recht ist kri­tisch zu beur­tei­len: Eine beson­ders wich­tige Mate­rie wird dann nicht mehr durch die Jus­tiz geprägt. Für Betrof­fene besteht die Gefahr, dass sie Ein­bu­ßen bei der Gewähr­leis­tung ihrer Rechte hin­neh­men müs­sen. Rich­te­rin­nen und Rich­ter könn­ten ihre Fähig­kei­ten nicht mehr an wirt­schaft­lich bedeut­sa­men, pro­fes­sio­nell ver­tre­te­nen Fäl­len schulen.

Hand­lungs­be­darf besteht. Im EU-Aus­land (z.B. Bel­gien, Nie­der­lande, Frank­reich) wur­den in Reak­tion auf den Bre­xit Jus­tiz­re­for­men ange­sto­ßen, um die Stand­ort­at­trak­ti­vi­tät zu stär­ken. Die Kam­mern für Han­dels­sa­chen, …

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Nichtigkeit bei fehlerhafter Niederschrift der HV

Ein neues BGH-Urteil (10.10.2017, II ZR 375/15) befasst sich mit der Sank­tion einer nicht per­fek­ten Nie­der­schrift einer Haupt­ver­samm­lung. Wenn dort nur eine offene Abstim­mung ver­merkt wurde, soll Nich­tig­keit der Beschlüsse die Folge sein. Offen kann in ver­schie­de­ner Weise abge­stimmt wer­den (durch Zuruf, durch Hand­er­he­ben, durch andere Ges­ten).“ Auch bei einer 2‑Per­so­nen-HV muss die Ges­tik der Akteure nota­ri­ell pro­to­kol­liert wer­den, so der BGH. Das wirkt über­dreht. Die Baga­telle konnte im Fall des BGH repa­riert wer­den. Jedoch gibt sie Anlass, die dra­ko­ni­sche Nich­tig­keits­folge bei for­mel­len Män­geln auf den Prüf­stand zu stel­len. S. mein Bei­trag im Rechts­board v. 22.11.…

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Berliner Appell zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Eine prima Initia­tive wird gerade gestar­tet für mehr Kapi­tal­be­tei­li­gung und Ver­mö­gens­bil­dung in Arbeit­neh­mer­hand: Ber­li­ner Appell an die sehr geehrte neue Bun­des­re­gie­rung” (die es noch nicht gibt). Das Vor­ha­ben eines Geset­zes zur Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gung soll in den Koali­ti­ons­ver­trag. Der Appell wird getra­gen von der Wirt­schaft, Ver­bän­den wie ins­be­son­dere dem Deut­schen Akti­en­in­sti­tut und der Deut­schen Schutz­ver­ei­ni­gung für Wert­pa­pier­be­sitz sowie Hoch­schul­leh­rern (der Wirt­schafts­wis­sen­schaft — was ist mit der Rechtswissenschaft?).

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