Keine Präsenz-HV 2022 für ungeimpfte Aktionäre? (- update -)

Wie geht es wei­ter mit den Haupt­ver­samm­lun­gen 2022? Das COVID-Maß­nah­men­ge­setz („vir­tu­elle HV“) ist auf das Jah­res­ende 2021 beschränkt. Eine Ver­län­ge­rung durch Rechts­ver­ord­nung kommt nicht in Betracht, nur der Bun­des­tag könnte die Gel­tung per Gesetz auf das nächste Jahr ausdehnen. 

Update: Wie man hört soll das am 7.9.2021 in der letz­ten BT-Sit­zung beschlos­sen wer­den: Ver­län­ge­rung bis zum 31.8.2022.

Es ist Bun­des­tags­wahl und danach Regie­rungs­bil­dung, und daher frag­lich, ob diese Ange­le­gen­heit gleich auf der Agenda des neuen Par­la­ments steht. Eine Initia­tive hin­ter den Kulis­sen“, das Akti­en­ge­setz auf die Schnelle zu refor­mie­ren, ist erwart­bar geschei­tert. Also wie geht es weiter?

Ab dem 1.1.2022 gilt (vor­be­halt­lich einer Ver­län­ge­rung, s.o.)

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