Der rechtsfähige Party-Abiturjahrgang

Es haben sich meh­rere Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Jahr­gangs­stufe zusam­men­ge­fun­den, um einen gemein­sa­men Zweck — die Orga­ni­sa­tion der Fei­er­lich­kei­ten zum Abitur — zu för­dern.” Aus die­sem Sach­ver­halt schließt das LG Det­mold (Urteil vom 08.07.2015 — 10 S 27/15) auf eine rechts­fä­hige Außen­ge­sell­schaft des bür­ger­li­chen Rechts, die daher par­tei­fä­hig ist und von den Musi­kan­ten ver­klagt wer­den konnte. So schnell ist man heut­zu­tage mit der Rechts- und Par­tei­fä­hig­keit zur Stelle. Der BGH hat vor knapp 15 Jah­ren den Weg frei­ge­macht mit dem zir­kel­schlüs­si­gen Leit­satz: Die (Außen-)GbR besitzt Rechts­fä­hig­keit, soweit sie durch Teil­nahme am Rechts­ver­kehr eigene Rechte und Pflich­ten begrün­det.” Zuvor hatte nament­lich Wer­ner Flume die Gesamt­hand als Gruppe ein­ge­ord­net und diese …

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Vorbereitung auf die SUP: Forschungsvorhaben zur Online-Registrierung

Die Socie­tas Unius Per­so­nae kommt (sehr wahr­schein­lich) – und mit ihr eine Online-Regis­trie­rung die­ser Ein­per­so­nen-Kapi­tal­ge­sell­schaft. Dage­gen wer­den Ein­wände vor­ge­bracht, vor allem aus Deutsch­land, des­sen Han­dels­re­gis­ter­sys­tem dar­auf noch nicht aus­ge­rich­tet ist. Doch Beden­ken tra­gen nützt nichts, der Zug fährt ab. Das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rium (Bun­des­jus­tiz­amt) hat ein For­schungs­vor­ha­ben aus­ge­schrie­ben, das sich mit den Mög­lich­kei­ten der Nut­zung moder­ner Kom­mu­ni­ka­ti­ons­wege und des Inter­nets bei der zivil­recht­li­chen Grün­dung von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, ins­be­son­dere aus dem Aus­land, befas­sen (soll). Ob und wie sich eine soge­nannte Online-Regis­trie­rung in das deut­sche Sys­tem ein­fü­gen lässt, soll anhand rechts­ver­glei­chen­der Metho­den sowie rechts­öko­no­misch und tech­nisch unter­sucht wer­den.” Das Pro­jekt soll noch in die­sem Jahr star­ten und im Herbst 2016 been­det wer­den. Die rechts­po­li­ti­sche Frage lau­tet:

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Zielsicher“: Leitfaden zur Frauenquote

Ein Pra­xis­leit­fa­den” zur Geschlech­ter- bzw. Frau­en­quote ist auf der Seite des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Fami­lie, Senio­ren, Frauen und Jugend ver­öf­fent­licht wor­den: Der Pra­xis­leit­fa­den infor­miert schnell und umfas­send zum Gesetz, gibt Ant­wor­ten auf häu­fig gestellte Fra­gen, unter­stützt Unter­neh­men bei der Ent­wick­lung und Umset­zung von betriebs­in­di­vi­du­el­len Ziel­grö­ßen und stellt kon­krete Hand­lungs­fel­der sowie gute Prak­ti­ken vor.”

Es han­delt sich aber um keine offi­zi­elle Erläu­te­rung des Minis­te­ri­ums. Viel­mehr ist der Leit­fa­den von Autorin­nen der Euro­päi­schen Aka­de­mie für Frauen in Poli­tik und Wirt­schaft Ber­lin e.V. und der Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft KPMG erstellt wor­den. Die Fami­li­en­mi­nis­te­rin und der Jus­tiz­mi­nis­ter steu­ern Gruß­worte bei; ihre Minis­te­rien haben die Publi­ka­tion gefördert.

Der Leit­fa­den wird also nicht die Auto­ri­tät bean­spru­chen, die etwa dem Emit­ten­ten­leit­fa­den der BaFin inne­wohnt. Viel­mehr sind es …

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