Shareholder and Hedge Fund Activism Seminar

Auf eine inter­es­sante Ver­an­stal­tung am 7./8. April in Frankfurt/​M. sei hin­ge­wie­sen, die vom Insti­tute for Law and Finance und der Kanz­lei de Cha­peau­rouge + Part­ners orga­ni­siert wird. Es geht darum, akti­vis­ti­sche Hedge Fonds über die gesamte Kapi­tal­struk­tur hin­weg bes­ser zu ver­ste­hen. Dabei soll zum einen ihr Ein­fluss auf deut­sche bör­sen­no­tierte Gesell­schaf­ten (Equity Akti­vis­mus), zum ande­ren ihre Durch­schlags­kraft gegen­über Gesell­schaf­ten in der Krise (Debt-based Akti­vis­mus) erfasst wer­den. Dafür haben die Ver­an­stal­ter sehr fach­kun­dige Refe­ren­ten aus den USA, Eng­land und den eige­nen Gefil­den gewin­nen kön­nen, u.a. aus akti­vis­ti­schen Sozie­tä­ten und deren Gegen­spie­ler aus der Verteidigungsperspektive.…

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AReG verabschiedet; CSR-Umsetzungsentwurf vorgelegt

Zwei Noti­zen zur Gesetzgebung:

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Festschrift für Hans-Jürgen Ahrens

Rechts­durch­set­zung — Rechts­ver­wirk­li­chung durch mate­ri­el­les Recht und Ver­fah­rens­recht: so lau­ten Titel und Unter­ti­tel der Fest­schrift, die der Osna­brü­cker Eme­ri­tus Hans-Jür­gen Ahrens zum 70. Geburts­tag erhielt. Das Unter­neh­mens­recht im wei­te­ren Sinne erfasst das Wett­be­werbs­recht und das Recht des geis­ti­gen Eigen­tums, die Schwer­punkte die­ser Fest­schrift bil­den (Inhalts­ver­zeich­nis). Aus dem Gesell­schafts­recht ist der Bei­trag von Lars Leu­sch­ner zu erwäh­nen: Der Dis­pens vom Schä­di­gungs­ver­bot bei der GmbH. Er geht darin u.a. der Frage nach, wel­che Aus­wir­kung ein ent­spre­chen­der Dis­pens hat, wenn die betrof­fene Maß­nahme gleich­zei­tig gegen § 30 GmbHG oder das Exis­tenz­ver­nich­tungs­ver­bot ver­stößt. Die gän­gige Sicht­weise, dass in die­sen Fäl­len der Dis­pens nich­tig und damit gänz­lich wir­kungs­los ist, erscheint ihm weder mit § 43 Abs. 3 GmbHG ver­ein­bar noch interessengerecht.…

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