RegE MoPeG

Jetzt geht es mit der Moder­ni­sie­rung des Per­so­nen­ge­sell­schafts­rechts” in die Final­runde: Der Regie­rungs­ent­wurf eines MoPeG wurde am Mitt­woch vom Kabi­nett verabschiedet.

Müs­sen Arti­kel-Gesetze eigent­lich so lese­un­freund­lich wie irgend mög­lich sein? Das MoPeG hat 135 Arti­kel, begin­nend mit dem BGB, doch dann kommt als zwei­ter Arti­kel die Ände­rung des Land­wirt­schafts-Alt­schul­den­ge­set­zes” und wei­ter ein bun­tes Aller­lei. Man muss gründ­lich suchen, bis man auf das Han­dels­ge­setz­buch stößt, um des­sen Ände­rung es zen­tral geht.…

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Kölner Kommentar zum Aktiengesetz: 4. Auflage gestartet!

Nach Kom­plet­tie­rung der 3 . Auf­lage (hat etwas gedau­ert … ) ist fast zeit­gleich die Neu­auf­lage auf den Weg gebracht wor­den. Soeben sind die ers­ten bei­den Bände erschie­nen, die das Recht der Euro­päi­schen Akti­en­ge­sell­schaft (SE) erläu­tern. Dann geht es im Früh­jahr mit dem Akti­en­ge­setz wei­ter. –> Hier eine Über­sicht zur Neu­auf­lage.

Vor­wort der Her­aus­ge­ber (Ulrich Noack und Dirk Zetz­sche):

Die Akti­en­ge­sell­schaft gilt als die Köni­gin der Rechts­for­men – ihre Hof­bi­blio­thek wird um den Köl­ner Kom­men­tar in vier­ter Auf­lage berei­chert. Das Akti­en­recht ist in ste­ter Bewe­gung, sei es durch den euro­päi­schen, sei es durch den natio­na­len Gesetz­ge­ber. Leit­ent­schei­dun­gen des Bun­des­ge­richts­hofs prä­gen das Rechts­ge­biet ebenso wie eine hoch­ent­wi­ckelte Bera­tungs­pra­xis. Unser Groß­kom­men­tar will Gesprächs­part­ner für Wis­sen­schaft und …

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