5. Geldwäscherichtlinie ist durch” (Update-Korrektur)

Die wei­te­ren Ände­run­gen der Richt­li­nie (EU) 2015/849 zur Ver­hin­de­rung der Nut­zung des Finanz­sys­tems zum Zwe­cke der Geld­wä­sche und der Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung („5. Geld­wä­sche-RL”) sind prak­tisch beschlos­sen. Heute wird im Aus­schuss der Stän­di­gen Ver­tre­ter (Rat) über das Ergeb­nis der Tri­log-Ver­hand­lun­gen befun­den. Ände­run­gen an dem am ver­gan­ge­nen Frei­tag erreich­ten Kom­pro­miss­text dürfte es nicht mehr geben.

Update-Kor­rek­tur (28.12.) — einem freund­li­chen Hin­weis (bes­ten Dank!) fol­gend:  Nur für Trusts und ähn­li­che Rechts­ge­stal­tun­gen wird nach wie vor ein berech­tig­tes Inter­esse” für die Ein­sicht­nahme ver­langt (Art. 31 Abs. 4 lit. c). Hin­ge­gen soll jede Per­son („any mem­ber of gene­ral public”) Ein­sicht in das Trans­pa­renz­re­gis­ter für Gesell­schaf­ten („cor­po­rate and other legal enti­ties”) erhal­ten (Art. 30 Abs. 5 lit. …

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Virtuelle und hybride Hauptversammlungen

Ein White Paper des HV-Dienst­leis­ters Com­pu­tershare behan­delt den inter­na­tio­na­len Stand der vir­tu­el­len und hybri­den Aktio­närs­tref­fen. In Deutsch­land muss eine Prä­senz-HV statt­fin­den, optio­nal kann eine Online-Zuschal­tung erfol­gen (§ 1182 AktG) — also hybrid. Andere Län­der (z.B. Eng­land, Kanada, Spa­nien, Däne­mark, z.T. USA) ermög­li­chen eine voll­stän­dig digi­tal orga­ni­sierte Beschluss­fas­sung der Aktio­näre — das mag man vir­tu­ell” nen­nen. Das White Paper macht kon­krete Vor­schläge, wie ein sol­ches vir­tual mee­ting” zu orga­ni­sie­ren ist. Im Übri­gen darf man die EU-Kom­mis­si­ons­in­itia­tive zur Digi­ta­li­sie­rung des Unter­neh­mens­rechts, die Anfang 2018 kom­men soll, auch mit Blick auf den HV-Pro­zess mit Span­nung erwarten.…

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