Virtuelle und hybride Hauptversammlungen

Ein White Paper des HV-Dienst­leis­ters Com­pu­tershare behan­delt den inter­na­tio­na­len Stand der vir­tu­el­len und hybri­den Aktio­närs­tref­fen. In Deutsch­land muss eine Prä­senz-HV statt­fin­den, optio­nal kann eine Online-Zuschal­tung erfol­gen (§ 1182 AktG) — also hybrid. Andere Län­der (z.B. Eng­land, Kanada, Spa­nien, Däne­mark, z.T. USA) ermög­li­chen eine voll­stän­dig digi­tal orga­ni­sierte Beschluss­fas­sung der Aktio­näre — das mag man vir­tu­ell” nen­nen. Das White Paper macht kon­krete Vor­schläge, wie ein sol­ches vir­tual mee­ting” zu orga­ni­sie­ren ist. Im Übri­gen darf man die EU-Kom­mis­si­ons­in­itia­tive zur Digi­ta­li­sie­rung des Unter­neh­mens­rechts, die Anfang 2018 kom­men soll, auch mit Blick auf den HV-Pro­zess mit Span­nung erwarten.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .