Virtuelle und hybride Hauptversammlungen

Ein White Paper des HV-Dienst­leis­ters Com­pu­tershare behan­delt den inter­na­tio­na­len Stand der vir­tu­el­len und hybri­den Aktio­närs­tref­fen. In Deutsch­land muss eine Prä­senz-HV statt­fin­den, optio­nal kann eine Online-Zuschal­tung erfol­gen (§ 1182 AktG) — also hybrid. Andere Län­der (z.B. Eng­land, Kanada, Spa­nien, Däne­mark, z.T. USA) ermög­li­chen eine voll­stän­dig digi­tal orga­ni­sierte Beschluss­fas­sung der Aktio­näre — das mag man vir­tu­ell” nen­nen. Das White Paper macht kon­krete Vor­schläge, wie ein sol­ches vir­tual mee­ting” zu orga­ni­sie­ren ist. Im Übri­gen darf man die EU-Kom­mis­si­ons­in­itia­tive zur Digi­ta­li­sie­rung des Unter­neh­mens­rechts, die Anfang 2018 kom­men soll, auch mit Blick auf den HV-Pro­zess mit Span­nung erwarten.…

Weiterlesen

Nichtigkeit bei fehlerhafter Niederschrift der HV

Ein neues BGH-Urteil (10.10.2017, II ZR 375/15) befasst sich mit der Sank­tion einer nicht per­fek­ten Nie­der­schrift einer Haupt­ver­samm­lung. Wenn dort nur eine offene Abstim­mung ver­merkt wurde, soll Nich­tig­keit der Beschlüsse die Folge sein. Offen kann in ver­schie­de­ner Weise abge­stimmt wer­den (durch Zuruf, durch Hand­er­he­ben, durch andere Ges­ten).“ Auch bei einer 2‑Per­so­nen-HV muss die Ges­tik der Akteure nota­ri­ell pro­to­kol­liert wer­den, so der BGH. Das wirkt über­dreht. Die Baga­telle konnte im Fall des BGH repa­riert wer­den. Jedoch gibt sie Anlass, die dra­ko­ni­sche Nich­tig­keits­folge bei for­mel­len Män­geln auf den Prüf­stand zu stel­len. S. mein Bei­trag im Rechts­board v. 22.11.…

Weiterlesen

Zur Digitalisierung der Hauptversammlung …

… aus Sicht der Pra­xis ein inter­es­san­tes Inter­view mit Klaus Schmidt (ADEUS) im HV-Maga­zin 3/2016. Die Prä­senz-HV sei mit sinn­vol­len, aktio­närs­freund­li­chen Online-Ange­bo­ten zu ver­knüp­fen. So wird eine moderne HV zu einer Hybrid­lö­sung“. Die Sat­zungs­frei­heit erlaube indi­vi­du­elle Rege­lun­gen zum Ein­satz elek­tro­ni­scher Verfahren.

Eine Über­sicht zeigt, dass von den 30 DAX-Gesell­schaf­ten 27 das Online-Proxy-Voting (gesell­schafts­be­nann­ter Ver­tre­ter) anbie­ten, 18 die direkte Online-Abstim­mung („Brief­wahl“); die Vor­stands­rede über­tra­gen 29, die Gene­ral­de­batte immer­hin 10 Gesell­schaf­ten. Beton­hart aller­dings Hei­del­berg­Ce­ment: nichts von alledem.…

Weiterlesen

Hauptversammlung um Mitternacht

Die tur­bu­lente Haupt­ver­samm­lung der Volks­wa­gen AG, die vor­ges­tern am spä­ten Abend noch zu Ende ging, hat die Frage auf­ge­wor­fen: Was gälte wohl um Mit­ter­nacht? Muss dann abge­bro­chen wer­den oder kann man am Fol­ge­tag wei­ter­ma­chen? Das Akti­en­ge­setz gibt dar­auf keine Ant­wort. Es legt fest, dass die Ein­be­ru­fung die Zeit der Haupt­ver­samm­lung” zu ent­hal­ten hat 121 III 1 AktG). Damit ist der Beginn der HV gemeint (Tag, Uhr­zeit), nicht der Zeit­raum. Die Mög­lich­keit der Fort­set­zung am nächs­ten Tag wird also durch die For­mu­lie­rung des Geset­zes nicht aus­ge­schlos­sen. Nach dem Sinn und Zweck ist aller­dings anzu­neh­men, dass nicht eine belie­bige Fort­set­zung der ein­mal begon­ne­nen HV zuläs­sig ist. Die Aktio­näre rich­ten sich auf einen zeit­li­chen Rah­men ein, der grund­sätz­lich …

Weiterlesen

Aktionärsverpflegung, Verpflegungsaktionäre und Aktienrecht“

In der Akti­en­ge­sell­schaft” (Nr. 10/2016) behan­deln Bayer/​Hoffmann einen ganz wich­ti­gen Gegen­stand:

  • Die kuli­na­ri­sche Hauptversammlung 
  • Kos­ten­lose Haupt­ver­samm­lungs­ver­pfle­gung als ver­bo­tene Einlagenrückgewähr? 
  • Ver­pfle­gungs­män­gel und Beschlussanfechtung 
  • Ver­pfle­gungs­ak­tio­näre und Subtraktionsverfahren
Weiterlesen

Die Hauptversammlung ist in einer Sinnkrise“

Aus einem Inter­view mit Prof. Dr. Ulrich Sei­bert (BMJV); das Gespräch führte Marc Tüng­ler, DSW e.V. Erst­ver­öf­fent­li­chung BOARD 2/2016; wei­tere Ver­öf­fent­li­chung Going­Pu­blic.

BOARD: Die Haupt­ver­samm­lun­gen wer­den oft­mals von der Ver­wal­tung als zu lang, träge und läs­tig emp­fun­den? Warum ist das Ihrer Ansicht nach so? 

Sei­bert: Das sind tra­di­tio­nelle Ein­schlei­fun­gen. Man hat über Jahr­zehnte Angst­re­flexe auf­ge­baut vor den Anfech­tungs­kla­gen wegen for­ma­ler Feh­ler und man­geln­der Beant­wor­tung von Fra­gen. Das Akti­en­recht hat sich aber geän­dert. Der Gesetz­ge­ber hat deut­lich gemacht, dass eine nor­male Haupt­ver­samm­lung nicht län­ger als 2 – 4 Stun­den dau­ern sollte, das Geschäfts­mo­dell erpres­se­ri­scher Klä­ger funk­tio­niert seit UMAG und ARUG nicht mehr. Die Anfech­tungs­kla­gen gegen HV-Beschlüsse mit Regis­ter­sperre sind um bis zu 90

Weiterlesen