Nichtigkeit bei fehlerhafter Niederschrift der HV

Ein neues BGH-Urteil (10.10.2017, II ZR 375/15) befasst sich mit der Sank­tion einer nicht per­fek­ten Nie­der­schrift einer Haupt­ver­samm­lung. Wenn dort nur eine offene Abstim­mung ver­merkt wurde, soll Nich­tig­keit der Beschlüsse die Folge sein. Offen kann in ver­schie­de­ner Weise abge­stimmt wer­den (durch Zuruf, durch Hand­er­he­ben, durch andere Ges­ten).“ Auch bei einer 2‑Per­so­nen-HV muss die Ges­tik der Akteure nota­ri­ell pro­to­kol­liert wer­den, so der BGH. Das wirkt über­dreht. Die Baga­telle konnte im Fall des BGH repa­riert wer­den. Jedoch gibt sie Anlass, die dra­ko­ni­sche Nich­tig­keits­folge bei for­mel­len Män­geln auf den Prüf­stand zu stel­len. S. mein Bei­trag im Rechts­board v. 22.11.

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