Staatliche Gerichte für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten stärken”

Ja, auch die Jus­tiz steht im Wett­be­werb, ins­be­son­dere bei wirt­schafts­recht­li­chen Gegen­stän­den: mit Schieds­ge­rich­ten, außer­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren und inter­na­tio­nal mit ande­ren EU-Staa­ten, die dafür Recht­spre­chung anbie­ten” (s. auch hier). Mein Düs­sel­dor­fer Kol­lege Rupprecht Pods­zun und sein Mit­ar­bei­ter Tris­tan Roh­ner haben diese Ent­wick­lung unter­sucht (hier!). Ihr Resümee:

Die Min­de­rung des Ein­flus­ses staat­li­cher Gerichte im Wirt­schafts­recht ist kri­tisch zu beur­tei­len: Eine beson­ders wich­tige Mate­rie wird dann nicht mehr durch die Jus­tiz geprägt. Für Betrof­fene besteht die Gefahr, dass sie Ein­bu­ßen bei der Gewähr­leis­tung ihrer Rechte hin­neh­men müs­sen. Rich­te­rin­nen und Rich­ter könn­ten ihre Fähig­kei­ten nicht mehr an wirt­schaft­lich bedeut­sa­men, pro­fes­sio­nell ver­tre­te­nen Fäl­len schulen.

Hand­lungs­be­darf besteht. Im EU-Aus­land (z.B. Bel­gien, Nie­der­lande, Frank­reich) wur­den in Reak­tion auf den Bre­xit Jus­tiz­re­for­men ange­sto­ßen, um die Stand­ort­at­trak­ti­vi­tät zu stär­ken. Die Kam­mern für Han­dels­sa­chen, die in Deutsch­land als zen­trale Instan­zen für wirt­schafts­recht­li­che Strei­tig­kei­ten gel­ten, haben einen Bedeu­tungs­ver­lust erlit­ten. Die Bedeu­tung deut­scher Gerichte für inter­na­tio­nale wirt­schafts­recht­li­che Strei­tig­kei­ten hat abgenommen.

Deut­sche Gerichte kön­nen inter­na­tio­nal wett­be­werbs­fä­hig sein, wie die Düs­sel­dor­fer Patent­ge­richts­bar­keit beweist. Die Wei­ter­ent­wick­lung der Jus­tiz sollte sich an die­sem Erfolgs­mo­dell orientieren.

Vor­ge­schla­gen wird die Ein­rich­tung eines Com­mer­cial Court“, etwa von Wirt­schafts­kam­mern am Land­ge­richt Düsseldorf.
Erfor­der­lich dafür ist:
Zen­tra­li­sie­rung von gleich­ar­ti­gen wirt­schafts­recht­li­chen Fällen,
ver­bes­serte Qua­li­fi­zie­rung von Rich­te­rin­nen und Rich­tern im Wirtschaftsrecht,
akti­ves Case Management,
Aus­schöp­fung der Mög­lich­kei­ten zur Geheim­hal­tung und zur digi­ta­len Verfahrensführung,
Grün­dung einer Initia­tive für den Jus­tiz­stand­ort Düs­sel­dorf samt moder­ner Kom­mu­ni­ka­tion der Vor­teile eines sol­chen Com­mer­cial Court.
Erhöhte Kos­ten könn­ten durch erhöhte Gebüh­ren für die Unter­neh­men auf­ge­fan­gen werden.”

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