Corporate Governance Kodex: Änderungsvorschläge der Kommission

Die Regie­rungs­kom­mis­sion Cor­po­rate Gover­nance stellt ihre Ände­rungs­vor­schläge zur Kon­sul­ta­tion (bis 1. April 2015). Bei der regel­mä­ßi­gen Über­prü­fung des Kodex folgt die Regie­rungs­kom­mis­sion dem Grund­satz, nicht mehr Not­wen­di­ges zu strei­chen, Prä­zi­sie­run­gen vor­zu­neh­men, wo es sinn­voll ist, zwi­schen­zeit­li­che Geset­zes­än­de­run­gen nach­zu­voll­zie­hen und mate­ri­elle Ver­än­de­run­gen mit gro­ßer Zurück­hal­tung vor­zu­se­hen. Im Vor­der­grund <Schreib­weise berich­tigt> ste­hen die­ses Jahr einige wenige mate­ri­elle Anpas­sungs­vor­schläge für die wei­tere Pro­fes­sio­na­li­sie­rung der Aufsichtsarbeit.” 

Auch der Han­dels­rechts­aus­schuss des Deut­schen Anwalts­ver­eins hat dazu Vor­schläge unter­brei­tet.…

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Ausblick HV-Saison 2015

Mein Gruß­wort zur Son­der­aus­gabe HV-Recht 2015 (HV-Maga­zin): Die Haupt­ver­samm­lungs­sai­son 2015 wird keine gesetz­ge­be­ri­schen Neue­run­gen ver­ar­bei­ten müs­sen. Seit etwa 5 Jah­ren steht die Legis­la­tive auf die­sem Gebiet still, wäh­rend im Jahr­zehnt davor fast eine Hyper­ak­ti­vi­tät herrschte. Eine seit 2011 ange­kün­digte Akti­en­rechts­no­velle mit klei­ne­ren Repa­ra­tu­ren und Klar­stel­lun­gen zum HV-Ablauf lässt immer noch auf sich war­ten. Nach dem neu vor­ge­leg­ten Regie­rungs­ent­wurf (Januar 2015) ist etwa ein Record Date auch für Namens­ak­tien geplant. Das Quo­ten­ge­setz für die Auf­sichts­räte bör­sen­no­tier­ten und voll mit­be­stimm­ter Gesell­schaf­ten wird vor­aus­sicht­lich im ers­ten Halb­jahr ver­ab­schie­det wer­den. Damit betrifft es die HV 2015 noch nicht, gleich­wohl wirft es in der Sache seine Schat­ten voraus. 

Große Ver­än­de­run­gen zeich­nen sich ab, wenn man auf die Pläne der EU-Kom­mis­sion blickt. …

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Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen Transparenz-Richtlinie

Der Refe­ren­ten­ent­wurf (BMF) eines Geset­zes zur Umset­zung der Trans­pa­renz­richt­li­nie-Ände­rungs­richt­li­nie ist ver­öf­fent­licht. Er sieht zahl­rei­che Ände­run­gen vor allem im WpHG vor. Wesent­li­che Neue­run­gen sind vor­ge­se­hen bei den Mel­de­pflich­ten bei Erwerb bezie­hungs­weise Ver­äu­ße­rung bedeu­ten­der Betei­li­gun­gen, ins­be­son­dere unter Ein­satz von Finanz­in­stru­men­ten; das Ent­fal­len der Zwi­schen­mit­tei­lun­gen im Bereich der Regel­pu­bli­zi­tät; ein ver­schärf­tes Buß- und Ord­nungs­geld­re­gime für Ver­stöße gegen Trans­pa­renz­pflich­ten (Ver­hän­gung umsatz­ab­hän­gi­ger Geld­bu­ßen; Mehr­erlös­ab­schöp­fung). Und das noch: Der Gesetz­ent­wurf hat keine geschlech­ter­spe­zi­fi­schen Aus­wir­kun­gen.” (Begrün­dung S. 43).…

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AGB-Recht für Verträge zwischen Unternehmen: Gutachten und Reformvorschläge

Die AGB-Inhalts­kon­trolle der §§ 307 ff BGB soll für groß­vo­lu­mige Ver­träge” im unter­neh­me­ri­schen Rechts­ver­kehr ent­fal­len, es sei denn, der Ver­wen­der hat eine über­mä­ßige Markt­macht”. Bei den ande­ren Ver­trä­gen im unter­neh­me­ri­schen Rechts­ver­kehr sol­len sum­men­mä­ßige Haf­tungs­be­schrän­kun­gen mög­lich sein, deren Wirk­sam­keit von einem Publi­zi­täts­akt oder einer qua­li­fi­zier­ten Ein­be­zie­hungs­kon­trolle abhän­gig ist. – Das sind die bei­den Vor­schläge, die ein jetzt ver­öf­fent­lich­tes Gut­ach­ten im Auf­trag des BMJV unter­brei­tet. Der Gut­ach­ter war Prof. Dr. Lars Leu­sch­ner (Uni­ver­si­tät Osna­brück) unter Mit­ar­beit von Dr. Fre­de­rik Meyer. Die Stu­die befasst sich ins­be­son­dere mit dem recht­stat­säch­li­chen Hin­ter­grund und der in die­sem Bereich wich­ti­gen schieds­ge­richt­li­chen Praxis.

Die seit Jah­ren anhal­tende Dis­kus­sion über die sach­ge­rechte Rege­lung des ver­trag­li­chen Rechts­ver­kehrs zwi­schen Unter­neh­men könnte damit in eine gesetz­ge­be­ri­sche Lösung ein­mün­den. …

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Festschrift zum 80. Geburtstag von Rolf A. Schütze

Das Vor­wort sagt über den Wirt­schafts­rechts­an­walt: Er ist kein Dich­ter, der vom ver­lo­re­nen Atlan­tis träumt. Sub­stanz­lo­ses Pathos und das bloß Frag­men­ta­ri­sche sind seine Sache nicht. Die schlaf­fen Poin­ten post­mo­der­ner Phi­lo­so­phen und Zeit­geist­deu­ter las­sen ihn kalt. Er stand und steht stets im Cen­ter Court auf allen Fel­dern des Rechts. Er ist Vor­den­ker und Visio­när, aber nicht bit­ter­ernst, son­dern mit Charme und Gran­dezza.” Die Bei­träge in der (zwei­ten) Fest­schrift (die erste war zum 65.) wid­men sich ganz über­wie­gend dem inter­na­tio­na­len Zivil­pro­zess- und Schieds­ver­fah­rens­recht (Inhalts­ver­zeich­nis). Für den Unter­neh­mens­recht­ler mögen ins­be­son­dere diese Auf­sätze von Inter­esse sein: 

  • Ana­tol Dutta, Grenz­über­schrei­ten­des Cash-Pooling 
  • Ste­fan Tho­mas, Beweis­fra­gen der Organ­haf­tung in Kartellfällen 
  • Rode­rich C. Thüm­mel, Organ­haf­tung und D&O‑Versicherung in der schieds­ge­richt­li­chen Praxis 
  • Karl J. T. Wach,
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Bundesrat nimmt Quotengesetz zur Kenntnis

Der Bun­des­rat hat heute beschlos­sen, zu dem von der Bun­des­re­gie­rung vor­ge­leg­ten Ent­wurf eines Geset­zes für die gleich­be­rech­tigte Teil­habe von Frauen und Män­nern an Füh­rungs­po­si­tio­nen in der Pri­vat­wirt­schaft und im öffent­li­chen Dienst keine Stel­lung­nahme abzu­ge­ben. Weder hat sich der Bun­des­rat die Emp­feh­lung des feder­füh­ren­den Aus­schuss für Frauen und Jugend zu Eigen gemacht, die Quote auf 40 Pro­zent anzu­he­ben; noch ist er dem Ple­nar­an­trag des Frei­staa­tes Bay­ern gefolgt, auf eine fixe Quote in Här­te­fäl­len zu verzichten. 

Das Quo­ten­ge­setz wurde bereits am 30.1.2015, also schon vor dem Bun­des­rat (s-. dazu Art. 76 Abs. 2 S. 4 GG), in ers­ter Lesung im Deut­schen Bun­des­tag behan­delt. Eine Anhö­rung im Rechts­aus­schuss des Bun­des­ta­ges ist für den 23.2.…

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Ein Besuch beim II. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe

Der Besuch zweier münd­li­cher Ver­hand­lun­gen am 3.2.2015 stand auf dem Pro­gramm unse­rer Gruppe aus der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf. Stu­den­ten und Mit­ar­bei­ter berei­te­ten zu Hause” die Fälle vor. Dazu konn­ten die Akten der Revi­si­ons­in­stanz genutzt wer­den. Danach kamen die Bera­tung und das stu­den­ti­sche Plä­doyer am Mon­tag im BGH-Haupt­ge­bäude unter Anlei­tung von Bun­des­rich­ter Prof. Dr. Strohn (s. Bild). Am Diens­tag wur­den die Fälle vor dem Senat ver­han­delt. Es ging um ein­mal um die Frage der begehr­ten Gewinn­aus­zah­lung bei einer stil­len Gesell­schaft, der mög­li­cher­weise die vom Senat ange­nom­mene Durch­set­zungs­sperre” bei gekün­dig­ter Gesell­schaft ent­ge­gen­steht (II ZR 335/13). Zum ande­ren war dar­über zu befin­den, ob bei einer (auf­grund des Gesell­schafts­ver­trags zu prü­fen­den) Publi­kums-KG die …

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