Bundesrat nimmt Quotengesetz zur Kenntnis

Der Bun­des­rat hat heute beschlos­sen, zu dem von der Bun­des­re­gie­rung vor­ge­leg­ten Ent­wurf eines Geset­zes für die gleich­be­rech­tigte Teil­habe von Frauen und Män­nern an Füh­rungs­po­si­tio­nen in der Pri­vat­wirt­schaft und im öffent­li­chen Dienst keine Stel­lung­nahme abzu­ge­ben. Weder hat sich der Bun­des­rat die Emp­feh­lung des feder­füh­ren­den Aus­schuss für Frauen und Jugend zu Eigen gemacht, die Quote auf 40 Pro­zent anzu­he­ben; noch ist er dem Ple­nar­an­trag des Frei­staa­tes Bay­ern gefolgt, auf eine fixe Quote in Här­te­fäl­len zu verzichten. 

Das Quo­ten­ge­setz wurde bereits am 30.1.2015, also schon vor dem Bun­des­rat (s-. dazu Art. 76 Abs. 2 S. 4 GG), in ers­ter Lesung im Deut­schen Bun­des­tag behan­delt. Eine Anhö­rung im Rechts­aus­schuss des Bun­des­ta­ges ist für den 23.2.2015 vor­ge­se­hen. Danach ist mit einer zügi­gen Ver­ab­schie­dung zu rechnen. 

Erste Auf­sätze zur Umset­zung der Quote erschei­nen: Wasmann/​Rothenburg, Prak­ti­sche Tipps zum Umgang mit der Frau­en­quote. DB 2015291.

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