Bewegung in Sachen SUP im Europäischen Parlament (JURI)

In das Vor­ha­ben einer Ein­per­so­nen-Kapi­tal­ge­sell­schaft kommt Bewe­gung. Am kom­men­den Frei­tag (28.1.) steht sie zur Bera­tung im Rechts­aus­schuss des Euro­päi­schen Par­la­ments (Nr. 13). Die Socie­tas Unius Per­sona (SUP) – Richt­li­nie ist im ver­gan­ge­nen Mai vom Minis­ter­rat mehr­heit­lich (gegen das Votum Deutsch­lands) gebil­ligt wor­den. Seit­her liegt der – bis­lang ruhende – Ball im Spiel­feld des Euro­päi­schen Par­la­ments. Dort hat sich der Bericht­erstat­ter des Rechts­aus­schus­ses (Luis de Gran­des Pascual, PPE) der Sache inten­siv ange­nom­men („ the rap­por­teur has devo­ted a huge amount of time to stu­dy­ing the pro­po­sal and lis­tening to the posi­ti­ons of the various sta­ke­hol­ders”). Er steht dem SUP-Pro­jekt zwar grund­sätz­lich posi­tiv gegen­über. Aus sei­ner Sicht muss der RL-Vor­schlag aber in zen­tra­len Fra­gen über­ar­bei­tet wer­den. Die SUP soll nur noch für kleine Gesell­schaf­ten ver­füg­bar sein (was der Mit­be­stim­mungs­pro­ble­ma­tik geschul­det sein dürfte); wie bei der SE müs­sen Sat­zungs- und Ver­wal­tungs­sitz zwin­gend am sel­ben Ort sein (was auch einer steu­er­recht­li­chen Pro­ble­ma­tik geschul­det sein dürfte; s. Reimer/​Waldhoff DB 2015, 2106); die Online-Grün­dung bleibt, doch die Mit­glied­staa­ten kön­nen Anfor­de­run­gen bestimmen.

Die Vor­schläge sind in einem Second Working Docu­ment erfasst. Sie wer­den von mir im Han­dels­blatt-Rechts­board v. 25.1. refe­riert. S. auch die kri­ti­schen Bemer­kun­gen von Beurs­kens im Bun­des­an­zei­ger-Blog.

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