Finanzmarktnovellierungsgesetz- viel Neues im WpHG usw.

Das Bun­des­mi­nis­te­rium der Finan­zen hat den Refe­ren­ten­ent­wurf eines Finanz­markt­no­vel­lie­rungs­ge­set­zes ver­öf­fent­licht. Der BMF-RefE eines Fima­noG setzt die MiFiD II um, passt an die MiFiR, die CSDR und PRI­IPs an; geän­dert wer­den insb. das WpHG, KWG, BörsG, KAGB. Alles klar?

Eine Teil­über­set­zung: Das Gesetz dient der Umset­zung der Richt­li­nie 2014/65/EU („MiFiD II”) und der Anpas­sung an die Ver­ord­nung (EU) Nr. 600/2014 („MiFiR”). Die Richt­li­nie muss bis 3.7.2016 umge­setzt wer­den. Sie führt zu wich­ti­gen Ände­run­gen im Wert­pa­pier­han­dels­ge­setz, das im Grunde neu gefasst (und num­me­riert) wird.

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