Die Kuh kommt vom Eis: Delisting

Die Frak­tio­nen der Koali­ti­ons­par­teien haben sich ges­tern auf eine modi­fi­zierte Delis­ting-Rege­lung ver­stän­digt (frü­he­rer Ent­wurf hier), nach­dem in der Anhö­rung am 7.9.2015 einige Kri­tik zu hören war. Vor allem das — pla­ka­tiv so genannte — toxi­sche Über­nah­me­an­ge­bot” (Tüng­ler, DSW) ist ihr zum Opfer gefal­len. Ein vor­her­ge­hen­des Über­nah­me­an­ge­bot wird die Pflicht zur Abfin­dung nicht ent­fal­len las­sen. Neu ist, dass sich das Abfin­dungs­an­ge­bot an dem durch­schnitt­li­chen Bör­sen­kurs der letz­ten sechs Monate zu ori­en­tie­ren hat. Bei Markt­ma­ni­pu­la­tio­nen und Falsch­mel­dun­gen soll es jedoch auf den Ertrags­wert ankom­men. Eine Zustän­dig­keit der Haupt­ver­samm­lung für die Delis­ting-Ent­schei­dung wird es nicht geben. 

Die Ände­rung wird im Rah­men des der Umset­zung der Trans­pa­renz­richt­li­nie-Ände­rungs­richt­li­nie in das Bör­sen­ge­setz ein­ge­fügt. Dar­über wird am 30.9.2015 im Finanz­aus­schuss end­gül­tig bera­ten; der Deut­sche Bun­des­tag soll am Fol­ge­tag in zweiter/​dritter Lesung verabschieden. 

S. dazu die Mit­tei­lun­gen der SPD-Frak­tion, der DSW und der SdK.

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