Die Bundesjustizministerin hat eine „positive Bilanz für 2007″ gezogen. Unter dem Motto „Standort Deutschland stärken – Verbraucherrechte sichern” sei u.a. Folgendes geschehen:
- Das Gesetz über das elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) gilt seit 1. Januar 2007. Das EHUG führt zu einer grundlegenden Modernisierung des Umgangs mit veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten. Informationskosten werden damit gesenkt, Bürokratie abgebaut. Veröffentlichungspflichtige Unternehmen müssen ihre Abschlüsse spätestens zum 31. Dezember 2007 für das Geschäftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen.
- Der Entwurf für ein Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde im Herbst 2007 vorgestellt. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beibehalten und zugleich für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird. Das Kabinett wird sich voraussichtlich im Januar 2008 damit befassen.
- Bis zur Jahresmitte 2008 soll ferner das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) verabschiedet werden. Mit dieser Reform wird die GmbH fit für den Wettbewerb mit der englischen Ltd. Die Novelle bewirkt zugleich eine Flexibilisierung und Deregulierung im GmbH-Recht und macht die GmbH missbrauchsfest.
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