Der Geschäftsführer einer GmbH kalkuliert einen Auftrag falsch (16 Mio. statt 32 Mio.). Haftung gem. § 43 II GmbHG? Siehe dazu BGH Beschluss v. 18.2.2008, II ZR 62/07. Der Geschäftsführer muss (entsprechend § 93 II 2 AktG) darlegen und beweisen, dass der Preis nicht für ihn erkennbar zu niedrig kalkuliert worden ist, also keine Pflichtverletzung vorliegt. Dagegen muss nach allgemeinen Grundsätzen die Gesellschaft darlegen und beweisen, dass ihr ein Schaden entstanden ist. Das sind die fehlenden 16 Mio. (positives Interesse) nur auf den ersten Blick. Denn der Vertrag wäre zum doppelten Preis wohl nicht geschlossen worden. Dann bleibt das negative Interesse. Die GmbH kann verlangen, so gestellt zu werden, wie sie …
Weiterlesen