Vor fast zehn Jahren habe ich in „Der Betrieb” (1999, S. 1306 ff) über den damaligen Trend zur Namensaktie geschrieben: Dornröschen erwacht. Der Gesetzgeber hat 2001 mit dem NaStraG reagiert und einige Erleichterungen vorgenommen. Dann wurde es ein paar Jahre wieder still um diese Aktienart, auch weil die Verwaltungskosten des gesellschaftseigenen Aktienregisters spürbar zu Buche schlugen. Doch gibt es Vorteile der Namensaktie, die zahlreiche börsennotierte Gesellschaften überzeugen.
Es werden künftig wohl noch mehr werden. Als große DAX30-Gesellschaft wird im August 2008 die E.ON AG von Inhaber- auf Namensaktien umstellen, ebensolches hat im Mai 2008 die TecDax-Gesellschaft Aixtron beschlossen.
Was ist der Hintergrund? Es ist die jüngste Änderung von § 67 AktG durch …
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