Aufsichtsratswahlen und Verstöße gegen die Kodex-Entsprechungserklärung

Ist die Wahl eines Auf­sichts­rats­mit­glieds anfecht­bar, weil ein Ver­stoß gegen die Ent­spre­chungs­er­klä­rung zum Cor­po­rate Gover­nance Kodex vor­liegt? Das ist ein neu­er­dings viel­dis­ku­tier­tes und ersicht­lich bri­san­tes Thema. Das Land­ge­richt Han­no­ver urteilte vor Jah­res­frist: Wer­den … durch den Haupt­ak­tio­när benannte Mit­glie­der, bei denen ein dau­er­haf­ter Inter­es­sen­kon­flikt nicht aus­zu­schlie­ßen ist, in den Auf­sichts­rat gewählt, ohne dies durch Ände­rung der gemäß § 161 AktG abzu­ge­ben­den Erklä­rung zum Deut­schen Cor­po­rate Gover­nance Kodex bekannt zu machen, ist dies als Geset­zes­ver­stoß i.S.d. §§ 243 Abs. 1 S. 1, 252 Abs. 1 S. 1 AktG zu bewer­ten, der die Anfecht­bar­keit des Wahl­be­schlus­ses zum Auf­sichts­rat zur Folge hat.” (Urteil v. 17.03.2010, Az. 23 O 124/09 – Con­ti­nen­tal AG). …

Weiterlesen

Berliner Kreis diskutiert Kodex-Kritik

Der Ber­li­ner Kreis” (eine Gruppe von Pro­fes­so­ren, Rechts­an­wäl­ten, Unter­neh­mens­ju­ris­ten) hat vor­ges­tern über den Deut­schen Cor­po­rate Gover­nance Kodex dis­ku­tiert. Dabei stan­den Funk­tion, Ver­fah­ren und Wir­kun­gen im Mit­tel­punkt. Mit Blick auf die Funk­tion wurde etwa erör­tert, ob die Ver­mitt­lung des Akti­en­rechts durch eine Para­phra­sie­rung eini­ger Geset­zes­be­stim­mun­gen gelingt oder ob man bes­ser auf die­sen Ver­such ver­zich­tet. Behan­delt wurde auch der Befund, dass der Kodex nicht nur — sei­ner ursprüng­li­chen Inten­tion nach — aner­kannte Stan­dards guter Unter­neh­mens­füh­rung auf­nimmt, son­dern über die­ses Ziel hin­aus­ge­hend sich als Motor der Ent­wick­lung (s. diver­sity”) zu betä­ti­gen sucht. Mit Blick auf das Ver­fah­ren wurde als pro­ble­ma­tisch gese­hen, dass die Kodex-Kom­mis­sion die beab­sich­tig­ten Ände­run­gen nicht vor­her zur Kon­sul­ta­tion stellt. Auch die (bis­lang) jähr­li­chen Ände­run­gen sind kri­ti­scher …

Weiterlesen

Festschrift für Hans-Jürgen Hellwig zum 70. Geburtstag

Mit die­sem Werk ehren nam­hafte Autoren aus Wis­sen­schaft und Pra­xis Pro­fes­sor Dr. Hans-Jür­gen Hell­wig aus Anlass sei­nes 70. Geburts­ta­ges. Die Bei­träge von fast 40 Kol­le­gen und Weg­ge­fähr­ten sind in die­ser Fest­schrift ver­sam­melt, die mit ihrem breit­an­ge­leg­ten The­men­spek­trum die viel­fäl­ti­gen Inter­es­sen des Jubi­lars wider­spie­gelt. Der außer­or­dent­li­chen Band­breite sei­nes Wir­kens Rech­nung tra­gend, fin­den sich Bei­träge zum Berufs­recht, zum Gesell­schafts­recht und zum Zivil­recht.” (aus der Ver­lags­an­kün­di­gung – man muss ja auf­pas­sen, wenn wört­lich zitiert wird). Hier das Inhalts­ver­zeich­nis.…

Weiterlesen

Geschlechterproporz und Unternehmensverfassung

Eine gesetz­li­che Geschlech­ter­quote für Auf­sichts­räte und Vor­stände ist durch die Bun­des­kanz­le­rin zunächst unter­bun­den wor­den; viel­mehr soll es eine Selbst­ver­pflich­tung der Unter­neh­men” geben, den Anteil von Frauen in Füh­rungs­po­si­tio­nen signi­fi­kant zu stei­gern. Die Frau­en­quote per Gesetz wäre rechts­po­li­tisch ver­fehlt und ver­fas­sungs­wid­rig. Der Staat kann nicht vor­ge­ben, wie die Lei­tung pri­va­ter Unter­neh­men zu beset­zen ist. Das ist für Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten ganz selbst­ver­ständ­lich, aber nichts ande­res gilt für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Inso­weit kann es keine sach­lich begrün­dete Unter­schei­dung zwi­schen GmbH und Akti­en­ge­sell­schaft geben, und für letz­tere auch keine mit Blick auf die Bör­sen­no­tiz. Bör­sen­no­tierte Gesell­schaf­ten unter­lie­gen zwar etli­chen Zusatz­an­for­de­run­gen (Publi­zi­tät, Trans­pa­renz), die sich aus der Inan­spruch­nahme eines öffent­li­chen Kapi­tal­markts erge­ben. Aber die Beset­zung des Füh­rungs­per­so­nals nach gesell­schafts­po­li­ti­schen Vor­stel­lun­gen hat damit ersicht­lich nichts zu tun. …

Weiterlesen

Rechtsboard“ – ein neues Blog zum Wirtschaftsrecht

Seit etwa drei Mona­ten betreibt das Han­dels­blatt” in Koope­ra­tion mit Der Betrieb” ein Blog, an dem 7 Pro­fes­so­ren (u.a. der Ver­fas­ser) und Gast­au­toren (bis­lang aus der Anwalt­schaft) mit­ar­bei­ten. Neu­es­ter Bei­trag: Heri­bert Hirte über Rich­ter und Pra­xis”: ” … Ein­sei­tige Beein­flus­sung eines Rich­ters wird des­halb kaum dadurch erfol­gen kön­nen, dass er eine Tagung besucht und sich dort mit Prak­ti­kern aus­tauscht. Ten­den­zen in der Jus­tiz­ver­wal­tung, den Dia­log von Rich­tern mit der Pra­xis zu erschwe­ren, ver­bes­sern daher weder die Unab­hän­gig­keit noch die Qua­li­tät der Jus­tiz. Viel wich­ti­ger ist dem­ge­gen­über Trans­pa­renz: Solange die Par­teien – und die Öffent­lich­keit – wis­sen, auf wel­chen Tagun­gen und mit wem ein Rich­ter spricht, in wel­chen Ver­ei­ni­gun­gen er Mit­glied ist, was …

Weiterlesen

Festschrift für Uwe H. Schneider

Ca. 90 Bei­träge zum Unter­neh­mens­recht – alles Pflicht­lek­türe. Am ver­gan­ge­nen Sams­tag wurde an Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schnei­der eine Fest­schrift zum 70. Geburts­tag über­reicht; das Werk erscheint im Ver­lag Dr. Otto Schmidt und wird her­aus­ge­ge­ben von Bur­gard, Had­ding, Mül­bert, Nietsch und Wel­ter. — Hier eine Wür­di­gung von Per­son und Werk durch Bur­gard (DB 2011, Heft 4, Editorial).…

Weiterlesen

Stellungnahmen zur Aktienrechtsnovelle 2011

Sehr lesens­wert die soeben ver­öf­fent­lichte Stel­lung­nahme des Deut­schen Anwalt­ver­eins durch den Han­dels­rechts­aus­schuss zum Refe­ren­ten­ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung des Akti­en­ge­set­zes (Akti­en­rechts­no­velle 2011)”. Siehe auch Stel­lung­nahme des Deut­schen Akti­en­in­sti­tuts e.V. und des Bun­des­ver­ban­des der Deut­schen Indus­trie e.V.…

Weiterlesen