Ist die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds anfechtbar, weil ein Verstoß gegen die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex vorliegt? Das ist ein neuerdings vieldiskutiertes und ersichtlich brisantes Thema. Das Landgericht Hannover urteilte vor Jahresfrist: „Werden … durch den Hauptaktionär benannte Mitglieder, bei denen ein dauerhafter Interessenkonflikt nicht auszuschließen ist, in den Aufsichtsrat gewählt, ohne dies durch Änderung der gemäß § 161 AktG abzugebenden Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex bekannt zu machen, ist dies als Gesetzesverstoß i.S.d. §§ 243 Abs. 1 S. 1, 252 Abs. 1 S. 1 AktG zu bewerten, der die Anfechtbarkeit des Wahlbeschlusses zum Aufsichtsrat zur Folge hat.” (Urteil v. 17.03.2010, Az. 23 O 124/09 – Continental AG). …
WeiterlesenMonat: Februar 2011
Berliner Kreis diskutiert Kodex-Kritik
Der „Berliner Kreis” (eine Gruppe von Professoren, Rechtsanwälten, Unternehmensjuristen) hat vorgestern über den Deutschen Corporate Governance Kodex diskutiert. Dabei standen Funktion, Verfahren und Wirkungen im Mittelpunkt. Mit Blick auf die Funktion wurde etwa erörtert, ob die Vermittlung des Aktienrechts durch eine Paraphrasierung einiger Gesetzesbestimmungen gelingt oder ob man besser auf diesen Versuch verzichtet. Behandelt wurde auch der Befund, dass der Kodex nicht nur — seiner ursprünglichen Intention nach — anerkannte Standards guter Unternehmensführung aufnimmt, sondern über dieses Ziel hinausgehend sich als Motor der Entwicklung (s. „diversity”) zu betätigen sucht. Mit Blick auf das Verfahren wurde als problematisch gesehen, dass die Kodex-Kommission die beabsichtigten Änderungen nicht vorher zur Konsultation stellt. Auch die (bislang) jährlichen Änderungen sind kritischer …
WeiterlesenFestschrift für Hans-Jürgen Hellwig zum 70. Geburtstag
„Mit diesem Werk ehren namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis Professor Dr. Hans-Jürgen Hellwig aus Anlass seines 70. Geburtstages. Die Beiträge von fast 40 Kollegen und Weggefährten sind in dieser Festschrift versammelt, die mit ihrem breitangelegten Themenspektrum die vielfältigen Interessen des Jubilars widerspiegelt. Der außerordentlichen Bandbreite seines Wirkens Rechnung tragend, finden sich Beiträge zum Berufsrecht, zum Gesellschaftsrecht und zum Zivilrecht.” (aus der Verlagsankündigung – man muss ja aufpassen, wenn wörtlich zitiert wird). Hier das Inhaltsverzeichnis.…
WeiterlesenGeschlechterproporz und Unternehmensverfassung
Eine gesetzliche Geschlechterquote für Aufsichtsräte und Vorstände ist durch die Bundeskanzlerin zunächst unterbunden worden; vielmehr soll es eine „Selbstverpflichtung der Unternehmen” geben, den Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant zu steigern. Die Frauenquote per Gesetz wäre rechtspolitisch verfehlt und verfassungswidrig. Der Staat kann nicht vorgeben, wie die Leitung privater Unternehmen zu besetzen ist. Das ist für Personengesellschaften ganz selbstverständlich, aber nichts anderes gilt für Kapitalgesellschaften. Insoweit kann es keine sachlich begründete Unterscheidung zwischen GmbH und Aktiengesellschaft geben, und für letztere auch keine mit Blick auf die Börsennotiz. Börsennotierte Gesellschaften unterliegen zwar etlichen Zusatzanforderungen (Publizität, Transparenz), die sich aus der Inanspruchnahme eines öffentlichen Kapitalmarkts ergeben. Aber die Besetzung des Führungspersonals nach gesellschaftspolitischen Vorstellungen hat damit ersichtlich nichts zu tun. …
Weiterlesen„Rechtsboard“ – ein neues Blog zum Wirtschaftsrecht
Seit etwa drei Monaten betreibt das „Handelsblatt” in Kooperation mit „Der Betrieb” ein Blog, an dem 7 Professoren (u.a. der Verfasser) und Gastautoren (bislang aus der Anwaltschaft) mitarbeiten. Neuester Beitrag: Heribert Hirte über „Richter und Praxis”: ” … Einseitige Beeinflussung eines Richters wird deshalb kaum dadurch erfolgen können, dass er eine Tagung besucht und sich dort mit Praktikern austauscht. Tendenzen in der Justizverwaltung, den Dialog von Richtern mit der Praxis zu erschweren, verbessern daher weder die Unabhängigkeit noch die Qualität der Justiz. Viel wichtiger ist demgegenüber Transparenz: Solange die Parteien – und die Öffentlichkeit – wissen, auf welchen Tagungen und mit wem ein Richter spricht, in welchen Vereinigungen er Mitglied ist, was …
WeiterlesenFestschrift für Uwe H. Schneider
Ca. 90 Beiträge zum Unternehmensrecht – alles Pflichtlektüre. Am vergangenen Samstag wurde an Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schneider eine Festschrift zum 70. Geburtstag überreicht; das Werk erscheint im Verlag Dr. Otto Schmidt und wird herausgegeben von Burgard, Hadding, Mülbert, Nietsch und Welter. — Hier eine Würdigung von Person und Werk durch Burgard (DB 2011, Heft 4, Editorial).…
WeiterlesenStellungnahmen zur Aktienrechtsnovelle 2011
Sehr lesenswert die soeben veröffentlichte „Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Handelsrechtsausschuss zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2011)”. Siehe auch Stellungnahme des Deutschen Aktieninstituts e.V. und des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V.…
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