Derzeit ist Hochsaison für Hauptversammlungen. Fast jeden Tag füllt sich zu diesem Zweck ein Saal. Die dort Anwesenden repräsentieren freilich nicht das Aktionariat. Die Generaldebatte geht von A‑Z und hat oft wenig mit der Erledigung der Tagesordnung zu tun. Abstimmungen gründen praktisch nie auf dem Verlauf der Versammlung und sind selten spannend. Wozu diese — bei großen Gesellschaften siebenstellige Kosten verursachende — Veranstaltungen? Sind sie „alternativlos” oder könnte man darauf auch verzichten? Letzteres ist (de lege ferenda) der Fall, wenn man die Funktionen der HV betrachtet. Es geht um die Entscheidung wichtiger korporativer Angelegenheiten, etwa einer Kapitalmaßnahme. Darüber kann per Briefwahl abgestimmt werden (§ 118 II AktG); praktisch ist das eine Eingabe auf der Internetseite der Gesellschaft. …
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