Beurkundungstourismus am Ende? Mit der Formwirksamkeit der in der Schweiz beurkundeten Abtretung von Geschäftsanteilen deutscher GmbH befasst sich ein Beitrag von Hoffmann im Humboldt Forum Recht. Darin wird ein Schreiben des Amtsgerichts Düsseldorf an einen Schweizer Notar erwähnt, wonach es die Veröffentlichung einer Gesellschafterliste im Handelsregister ablehne, die Veränderungen im Gesellschafterbestand aufgrund einer in der Schweiz beurkundeten Anteilsabtretung enthält. Das LG Frankfurt/M. v. 7.10.2009 hatte darüber nicht direkt zu befinden (wirksame Auslandsbeurkundung war im Jahr 2005), aber nebenbei bemerkt, dass „unter Geltung der jetzigen Fassung des § 40 Abs. 2 GmbHG eine andere Einschätzung nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich” wäre.
Die eigene Stellungnahme der Verfasserin bleibt offen: „Für die Zulässigkeit …
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