Autohändler A weiß, dass Erbe E eine Kommanditbeteiligung an einer prosperierenden KG geerbt hat. Er verkauft E einen teuren Sportwagen auf Kredit; bei Nichtzahlung will sich A an den Gesellschaftsanteil halten. Freilich ist Testamentsvollstreckung über den Anteil angeordnet – ein Zugriff durch A wäre nicht möglich. Gut, wenn das Handelsregister darüber Auskunft gibt. Doch ist die Testamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil im Handelsregister überhaupt eintragungsfähig?
Der BGH (Urt. v. 14.2.2012, II ZB 15/11) hat jetzt diese umstrittene Frage bejahend beantwortet: „Ist über den Nachlass eines Kommanditisten Dauertestamentsvollstreckung angeordnet, so ist auf Antrag des Testamentsvollstreckers ein Testamentsvollstreckervermerk in das Handelsregister einzutragen.” Der II. Zivilsenat bekräftigt zunächst, „in das Handelsregister (werden) allerdings nur die …
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