Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, etliche Erleichterungen für bilanzpublizitätspflichtige Unternehmen auf den Weg zu bringen. Bis März 2013 sollen Änderungen vorgelegt werden, die vor allem die nach § 335 HGB festzusetzenden Ordnungsgelder betreffen. Diese sollen sich künftig nach der Unternehmensgröße richten. Für Kleinstkapitalgesellschaften sei nur ein Mindestbetrag von 500 Euro und für kleine Kapitalgesellschaften von 1.000 Euro vorzusehen. Ordnungsgelder sollen nur bei Verschulden verhängt werden, „Fälle höherer Gewalt” seien auszuschließen.
Schließlich bedürfe es einer Regelung zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, „damit unbillige Härten durch versäumte Fristen abgemildert werden.” — S. hier die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, welcher der Bundestag am vergangenen Freitag gefolgt ist.
Dass ein Ordnungsgeld nur bei Verschulden verhängt werden …
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