Bilanzpublizität: Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften beschlossen; gestufte Ordnungsgelder geplant

Der Bun­des­tag hat die Bun­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert, etli­che Erleich­te­run­gen für bilanz­pu­bli­zi­täts­pflich­tige Unter­neh­men auf den Weg zu brin­gen. Bis März 2013 sol­len Ände­run­gen vor­ge­legt wer­den, die vor allem die nach § 335 HGB fest­zu­set­zen­den Ord­nungs­gel­der betref­fen. Diese sol­len sich künf­tig nach der Unter­neh­mens­größe rich­ten. Für Kleinst­ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten sei nur ein Min­dest­be­trag von 500 Euro und für kleine Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten von 1.000 Euro vor­zu­se­hen. Ord­nungs­gel­der sol­len nur bei Ver­schul­den ver­hängt wer­den, Fälle höhe­rer Gewalt” seien auszuschließen.
Schließ­lich bedürfe es einer Rege­lung zur Wie­der­ein­set­zung in den vori­gen Stand, damit unbil­lige Här­ten durch ver­säumte Fris­ten abge­mil­dert wer­den.” — S. hier die Beschluss­emp­feh­lung des Rechts­aus­schus­ses, wel­cher der Bun­des­tag am ver­gan­ge­nen Frei­tag gefolgt ist. 

Dass ein Ord­nungs­geld nur bei Ver­schul­den ver­hängt wer­den …

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