151. Diese Zahl von „börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen, für die aktuell die feste Quote von 30 Prozent für alle Neubesetzungen im Aufsichtsrat gilt” nennt eine Übersicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das ist zu einem Drittel falsch. Es sind ca. 100 Unternehmen, keine 151, die von der Geschlechterquote des § 96 II AktG betroffen sind. Denn das Mitbestimmungsgesetz gilt, wenn Unternehmen „in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen” (§ 1 I Nr. 1 MitbestG). Nach den Daten des Ministeriums, welche der Übersicht zugrunde liegen, erreichen zahlreiche der dort genannten Unternehmen diese Schwelle nicht (s. Excel-Tabelle am Seitenende der Übersicht; dort sind allerdings auch nur Zahlen …
WeiterlesenMonat: Juli 2016
Bericht und Videos zur 12. Rheinischen Gesellschaftsrechtskonferenz
Ein ausführlicher Bericht über die 12. Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz in Düsseldorf auf der Seite der Juristischen Fakultät/Institut für Unternehmensrecht.
Zwei Vorträge (Kersting: Haftung des Konzerns? / Weller: Wissenszurechnung im Unternehmen) in der Mediathek der HHUD.…
WeiterlesenDigitalisierung im Gesellschaftsrecht: EU-Reports 2016
Die von der EU-Kommission eingesetzte internationale Expertengruppe hat ihre Untersuchung über die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht vorgelegt: Report on digitalisation in company law. Sie mündet in eine Reihe von Empfehlungen für die Kommission. So wird etwa die Online-Gründung von Gesellschaften befürwortet und der Ausbau des digitalen Rechtsverkehrs zwischen der Gesellschaft und ihren Mitgliedern. Mit Blick auf die Hauptversammlung schlagen die Experten keinen Rechtsakt, sondern eine Konsultation vor: „The Commission should consider whether to consult on allowing publicly traded companies to dispense with physical meetings if this is agreed by their shareholders”.
Ein Dokument aus dem Europäischen Parlament (Professor Vanessa Knapp, OBE) fragt: „What are the issues relating to digitalisation in company law?” Upon request by the …
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