Die Juristische Fakultät der Universität Tübingen – und die Community des Unternehmensrechts — trauern um Prof. Dr. Jan Schürnbrand:
WeiterlesenMonat: Oktober 2016
Zur Digitalisierung der Hauptversammlung …
… aus Sicht der Praxis ein interessantes Interview mit Klaus Schmidt (ADEUS) im HV-Magazin 3/2016. Die Präsenz-HV sei mit sinnvollen, aktionärsfreundlichen Online-Angeboten zu verknüpfen. „So wird eine moderne HV zu einer Hybridlösung“. Die Satzungsfreiheit erlaube individuelle Regelungen zum Einsatz elektronischer Verfahren.
Eine Übersicht zeigt, dass von den 30 DAX-Gesellschaften 27 das Online-Proxy-Voting (gesellschaftsbenannter Vertreter) anbieten, 18 die direkte Online-Abstimmung („Briefwahl“); die Vorstandsrede übertragen 29, die Generaldebatte immerhin 10 Gesellschaften. Betonhart allerdings HeidelbergCement: nichts von alledem.…
WeiterlesenHätten Sie es gewusst? — Schwerpunktklausur 2016 Gesellschaftsrecht
Folgende Klausuraufgabe wurde im Schwerpunktbereich 2a (Unternehmensrecht) an der hiesigen Juristischen Fakultät im Herbst 2016 gestellt (Zeit: 2,5 Std.):
1. Der „aktivistische“ Aktionär A will auf die nicht börsennotierte Düsseldorfer S‑Aktiengesellschaft Einfluss nehmen, weil das Management seiner Meinung nach nicht „investorenfreundlich“ agiere. Dazu verbündet er sich mit dem Aktienfonds F, der mit ihm vereinbart, auf der Hauptversammlung (HV) nach seiner Direktive zu stimmen. Seit Jahren haben A 50 000 Stückaktien und F 150 000 Stückaktien. Das Grundkapital der S‑AG beträgt 4 Millionen € und ist in ebenso viele Stückaktien eingeteilt. Können A und F — notfalls gegen den Willen des Vorstands — die Einberufung einer Hauptversammlung erreichen, auf der sie einen …
Weiterlesen2. FiMaNoG (Referentenentwurf)
Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf eines 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes veröffentlicht. Das Wertpapierhandelsgesetz wird erheblich geändert und neu durchgezählt. Der Gesetzentwurf setzt in das nationale Recht um die Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und verankert die dazu gehörige Verordnung (MiFIR), die EU-Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (EU Nr. 2015/2365) und die Benchmark-Verordnung (EU Nr. 2016/1011). Dazu sind Anpassungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Kreditwesengesetz (KWG) und Börsengesetz (BörsG) erforderlich. Hinzu kommen Änderungen u.a. im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie zahlreiche Folgeänderungen.…
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