Zur Digitalisierung der Hauptversammlung …

… aus Sicht der Pra­xis ein inter­es­san­tes Inter­view mit Klaus Schmidt (ADEUS) im HV-Maga­zin 3/2016. Die Prä­senz-HV sei mit sinn­vol­len, aktio­närs­freund­li­chen Online-Ange­bo­ten zu ver­knüp­fen. So wird eine moderne HV zu einer Hybrid­lö­sung“. Die Sat­zungs­frei­heit erlaube indi­vi­du­elle Rege­lun­gen zum Ein­satz elek­tro­ni­scher Verfahren.

Eine Über­sicht zeigt, dass von den 30 DAX-Gesell­schaf­ten 27 das Online-Proxy-Voting (gesell­schafts­be­nann­ter Ver­tre­ter) anbie­ten, 18 die direkte Online-Abstim­mung („Brief­wahl“); die Vor­stands­rede über­tra­gen 29, die Gene­ral­de­batte immer­hin 10 Gesell­schaf­ten. Beton­hart aller­dings Hei­del­berg­Ce­ment: nichts von alledem.…

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Hätten Sie es gewusst? — Schwerpunktklausur 2016 Gesellschaftsrecht

Fol­gende Klau­sur­auf­gabe wurde im Schwer­punkt­be­reich 2a (Unter­neh­mens­recht) an der hie­si­gen Juris­ti­schen Fakul­tät im Herbst 2016 gestellt (Zeit: 2,5 Std.):

1. Der akti­vis­ti­sche“ Aktio­när A will auf die nicht bör­sen­no­tierte Düs­sel­dor­fer S‑Aktiengesellschaft Ein­fluss neh­men, weil das Manage­ment sei­ner Mei­nung nach nicht inves­to­ren­freund­lich“ agiere. Dazu ver­bün­det er sich mit dem Akti­en­fonds F, der mit ihm ver­ein­bart, auf der Haupt­ver­samm­lung (HV) nach sei­ner Direk­tive zu stim­men. Seit Jah­ren haben A 50 000 Stück­ak­tien und F 150 000 Stück­ak­tien. Das Grund­ka­pi­tal der S‑AG beträgt 4 Mil­lio­nen € und ist in ebenso viele Stück­ak­tien ein­ge­teilt. Kön­nen A und F — not­falls gegen den Wil­len des Vor­stands — die Ein­be­ru­fung einer Haupt­ver­samm­lung errei­chen, auf der sie einen …

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2. FiMaNoG (Referentenentwurf)

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium hat den Refe­ren­ten­ent­wurf eines 2. Finanz­markt­no­vel­lie­rungs­ge­set­zes ver­öf­fent­licht. Das Wert­pa­pier­han­dels­ge­setz wird erheb­lich geän­dert und neu durch­ge­zählt. Der Gesetz­ent­wurf setzt in das natio­nale Recht um die Finanz­markt­richt­li­nie (MiFID II) und ver­an­kert die dazu gehö­rige Ver­ord­nung (MiFIR), die EU-Ver­ord­nung über Wert­pa­pier­fi­nan­zie­rungs­ge­schäfte (EU Nr. 2015/2365) und die Bench­mark-Ver­ord­nung (EU Nr. 2016/1011). Dazu sind Anpas­sun­gen im Wert­pa­pier­han­dels­ge­setz (WpHG), Kre­dit­we­sen­ge­setz (KWG) und Bör­sen­ge­setz (BörsG) erfor­der­lich. Hinzu kom­men Ände­run­gen u.a. im Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz (VAG) und im Kapi­tal­an­la­ge­ge­setz­buch (KAGB) sowie zahl­rei­che Folgeänderungen.…

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