Forum Unternehmensrecht: Vereinskonzern – insb. die Fälle FC Bayern und ADAC

Sind Ver­eins­kon­zerne zuläs­sig? Wie steht es ins­be­son­dere mit den Bun­des­li­ga­ver­ei­nen im Pro­fi­fuß­ball? Die Anre­gung, den FC Bay­ern e.V. zu löschen, löste ein kur­zes Som­mer­thea­ter aus. Siehe aktu­ell zum FSV Mainz 05 hier und da. Wegen der Ver­knüp­fung ideel­ler und geschäft­li­cher Akti­vi­tä­ten hat sich schließ­lich der ADAC e.V. mit erheb­li­chem Auf­wand umstruk­tu­riert. Ist das Ver­eins­recht vor die­sem Hin­ter­grund neu zu deu­ten bzw. zu reformieren?

Die­sen The­men ist ein Vor­trags- und Dis­kus­si­ons­abend am 6.12.2016, 18 Uhr gewid­met, den das Insti­tut für Unter­neh­mens­recht veranstaltet.

Es refe­rie­ren: Prof. Dr. Lars Leu­sch­ner (Uni­ver­si­tät Osna­brück) und Rechts­an­walt Dr. Tobias Larisch (Fresh­fields Bruck­haus Derin­ger, Düsseldorf)

Die Ver­an­stal­tung fin­det statt in der Juris­ti­schen Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf (Juri­di­cum, Gebäude 24.91, Raum

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Brennpunkt AG: Jahrestagung in Berlin

In der nächs­ten Woche zwei Tage in der Haupt­stadt: aktu­el­les Gesell­schafts­recht in Deutsch­land und Europa. Ulrich Sei­bert (BMJV) infor­miert über den Stand der Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie 2.0 (da ist wie­der Bewe­gung drin) sowie über die Umset­zung der Geld­wä­sche-Richt­li­nie und das Trans­pa­renz-Regis­ter. Lutz Strohn (BGH) stellt die Recht­spre­chung zum Akti­en­recht vor. Ste­fan Mut­ter macht sich auf die Suche nach der Anfech­tungs­klage. Interne Ermitt­lun­gen“ in Unter­neh­men gibt es der­zeit nicht wenige – dazu aus Bera­ter- sowie Straf­ver­fol­ger­sicht (Vivien Veit, Darya Alik­hani-Hooma) und aus der Per­spek­tive des Jour­na­lis­ten (Joa­chim Jahn).
Das ist noch nicht ein­mal der erste Tag, in hoher Schlag­zahl geht es weiter … .…

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Konsultation zu Kodexänderungen gestartet

Die DCGK-Kom­mis­sion hat Ände­rungs- und Ergän­zungs­vor­schläge ver­öf­fent­licht, zu denen bis Mitte Dezem­ber 2016 eine öffent­li­che Kon­sul­ta­tion läuft. In der Prä­am­bel wird über Lega­li­tät und Legi­ti­mi­tät gespro­chen und es kommt das Leit­bild des Ehr­ba­ren Kauf­manns“ zu Ehren. Die insti­tu­tio­nel­len Anle­ger sol­len ihre Eigen­tums­rechte“ aktiv im Rah­men eines Regel­werks“ (?) aus­üben. Der Vor­stand hat für ein Com­pli­ance Manage­ment Sys­tem“ zu sor­gen. Wich­tig der Vor­schlag zur akti­ve­ren Rolle des AR-Vor­sit­zen­den (5.2): Der Auf­sichts­rats­vor­sit­zende soll in ange­mes­se­nem Rah­men bereit sein, mit Inves­to­ren über auf­sichts­rats­spe­zi­fi­sche The­men Gesprä­che zu füh­ren. Das sind Gegen­stände, für die der Auf­sichts­rat allein ver­ant­wort­lich ist und die von ihm allein zu ent­schei­den sind. Bei Fra­gen, die …

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