Heute (14.10.2020) hat die Bundesregierung die unten angekündigte Rechtsverordnung beschlossen. Es wird also auch im Jahr 2021 virtuelle Hauptversammlungen geben.
Die Abkürzung ist überaus sperrig, der Inhalt der geplanten Rechtsverordnung wichtig, wenngleich nicht ganz überraschend: Das BMJV hat vor, die Geltung der Regelungen über virtuelle Hauptversammlungen (VHV) bis zum Ende des Jahres 2021 zu verlängern; dasselbe gilt für die Bestimmungen des COViD19-Gesetzes über Gesellschafterversammlungen bei der GmbH, Generalversammlungen bei der Genossenschaft und Mitgliederversammlungen beim Verein.
Bemerkenswert ist die Begründung des VO-Entwurfs, die gleichsam eine Handlungsempfehlung darstellt: „Wenn ein Unternehmen sich im Einzelfall für die Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung entscheidet, stellt der Umgang mit der den Aktionären zustehenden Fragemöglichkeit …
Weiterlesen