Der Regierungsentwurf eines Gesetzes über virtuelle Hauptversammlungen ist auf der Zielgeraden. Am Mittwoch, 22.6.2022 findet eine Anhörung im BT-Rechtsausschuss statt. In der ersten Juliwoche ist die Verabschiedung im Deutschen Bundestag geplant. Es geht zügig voran, das ist die gute Nachricht. Die schlechte lautet, dass der Gesetzentwurf nicht gut ist. Nach seinem Konzept ist die virtuelle HV so etwas wie eine große Videokonferenz. Das mag für kleinere Aktiengesellschaften angehen, aber namentlich für börsennotierte AG ist dies unpassend. Videobeiträge und Fragen aus aller Welt zu handhaben dürfte juristisch und technisch die meisten Gesellschaften überfordern. Dann werden sie doch lieber mit der überschaubaren Zahl physisch präsenter Aktionäre (die keineswegs das Aktionariat repräsentieren) vorliebnehmen, damit hat man Erfahrung, steht auf …
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