Virtuelle HV (oder doch keine?)

Der Regie­rungs­ent­wurf eines Geset­zes über vir­tu­elle Haupt­ver­samm­lun­gen ist auf der Ziel­ge­ra­den. Am Mitt­woch, 22.6.2022 fin­det eine Anhö­rung im BT-Rechts­aus­schuss statt. In der ers­ten Juli­wo­che ist die Ver­ab­schie­dung im Deut­schen Bun­des­tag geplant. Es geht zügig voran, das ist die gute Nach­richt. Die schlechte lau­tet, dass der Gesetz­ent­wurf nicht gut ist. Nach sei­nem Kon­zept ist die vir­tu­elle HV so etwas wie eine große Video­kon­fe­renz. Das mag für klei­nere Akti­en­ge­sell­schaf­ten ange­hen, aber nament­lich für bör­sen­no­tierte AG ist dies unpas­send. Videobei­träge und Fra­gen aus aller Welt zu hand­ha­ben dürfte juris­tisch und tech­nisch die meis­ten Gesell­schaf­ten über­for­dern. Dann wer­den sie doch lie­ber mit der über­schau­ba­ren Zahl phy­sisch prä­sen­ter Aktio­näre (die kei­nes­wegs das Aktio­na­riat reprä­sen­tie­ren) vor­lieb­neh­men, damit hat man Erfah­rung, steht auf …

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