Unterlagen der Rechnungslegung für nach dem 31. 12. 2005 beginnende Geschäftsjahre, also für alle Abschlüsse, die das Geschäftsjahr 2006 oder ein späteres Geschäftsjahr betreffen, sind beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen (nicht mehr bei dem Handelsregister): § 325 HGB idF durch Art. 1 Nr. 21 EHUG.
Dazu gibt Rainer Diesem, Sprecher der Geschäftsführung der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, nützliche Hinweise. — Siehe auch meinen Beitrag in Status:Recht 1/2006.
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