Folgende Klausuraufgabe wurde im Schwerpunktbereich 2a (Unternehmensrecht) an der hiesigen Juristischen Fakultät im Herbst 2016 gestellt (Zeit: 2,5 Std.):
1. Der „aktivistische“ Aktionär A will auf die nicht börsennotierte Düsseldorfer S‑Aktiengesellschaft Einfluss nehmen, weil das Management seiner Meinung nach nicht „investorenfreundlich“ agiere. Dazu verbündet er sich mit dem Aktienfonds F, der mit ihm vereinbart, auf der Hauptversammlung (HV) nach seiner Direktive zu stimmen. Seit Jahren haben A 50 000 Stückaktien und F 150 000 Stückaktien. Das Grundkapital der S‑AG beträgt 4 Millionen € und ist in ebenso viele Stückaktien eingeteilt. Können A und F — notfalls gegen den Willen des Vorstands — die Einberufung einer Hauptversammlung erreichen, auf der sie einen …
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