ARUG im Rechtsausschuss Bundestag beschlossen

Der Rechts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges hat heute über das ARUG bera­ten. Danach wer­den dem Par­la­ment etli­che Ände­run­gen gegen­über dem Regie­rungs­ent­wurf vorgeschlagen. 

  • Erhö­hung des Baga­tell­quo­rums im Frei­ga­be­ver­fah­ren auf 1000 Euro antei­li­gen Betrag 
  • Erst­in­stanz­li­che Zustän­dig­keit des OLG für Frei­ga­be­ver­fah­ren
  • Rege­lung der ver­deck­ten Sach­ein­lage (ähn­lich den GmbH-Vor­schrif­ten idF MoMIG) 
  • Details zu Ver­fah­rens­fra­gen der HV-Durchführung 

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Verhandlungslösung für die Mitbestimmung allgemein einführen

Ein neuer Vor­schlag für die Mit­be­stim­mung sieht vor, dass sie nach dem Vor­bild der SE aus­ge­han­delt wer­den kann. Die Euro­päi­sche Akti­en­ge­sell­schaft (SE) gestat­tet es, die Mit­be­stim­mung der Arbeit­neh­mer im Wege einer Ver­ein­ba­rungs­lö­sung zu regeln und die Größe des Auf­sichts­rats zu redu­zie­ren. Zahl­rei­che deut­sche Unter­neh­men haben aus die­sem Grund die Rechts­form der AG ver­las­sen und die­je­nige der SE gewählt. Um die­ser Flucht aus der AG” zu begeg­nen, hat der aus sie­ben unab­hän­gi­gen Hoch­schul­leh­rern bestehende Arbeits­kreis Unter­neh­me­ri­sche Mit­be­stim­mung” einen Geset­zes­vor­schlag ent­wi­ckelt, der eine Ver­hand­lungs­lö­sung auch für die AG und die GmbH zulässt. … Dabei geht es nicht um eine Min­de­rung der Mit­be­stim­mung, wie es andere vor­ge­schla­gen haben, son­dern um eine Option: Das …

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Perspektiven des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts“

Dar­über schreibt Mathias Haber­sack in der Mai-Aus­gabe des Buce­rius Law Jour­nal. Ins­be­son­dere wird der Ent­wurf des Arbeits­krei­ses Beschluss­män­gel­recht” gewür­digt. Übri­gens: die bald vor­lie­gende End­fas­sung des ARUG dürfte auch noch die eine und andere Ände­rung mit Blick auf das Anfech­tungs­pro­ze­dere bringen … . …

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Deutscher AnwaltSpiegel“ – eine neue Online-Publikation zum Unternehmensrecht

Die Eigen­be­schrei­bung des kos­ten­los als PDF online erhält­li­chen Jour­nals lau­tet wie folgt: Der Deut­sche Anwalt­Spie­gel ist ein neu kon­zi­pier­tes Medium, das sich an die Unter­neh­mens­pra­xis sowie an den Rechts- und Steu­er­markt rich­tet. Bekannte und aus­ge­wie­sene Autoren aus der Anwalt­schaft, aber auch aus Unter­neh­men sowie nicht zuletzt pra­xis­ori­en­tierte Wis­sen­schaft­ler berich­ten über das gesamte unter­neh­mens­re­le­vante Recht. Der Deut­sche Anwalt­Spie­gel ist eine Gemein­schafts­pu­bli­ka­tion von F.A.Z.-Institut, einem Unter­neh­men der F.A.Z.-Verlagsgruppe, und dem juris­ti­schen Fach­ver­lag Ger­man Law Publis­hers. Unser Ziel und Anspruch ist es, unse­ren Lesern pra­xis­re­le­vante und aktu­elle The­men vor­zu­stel­len, die für ihre beruf­li­che Tätig­keit wich­tig sind. Um dies zu errei­chen, haben wir eine Reihe von nam­haf­ten stra­te­gi­schen Part­nern – alles renom­mierte natio­nale und inter­na­tio­nale Sozie­tä­ten – gewin­nen kön­nen, die ihr umfas­sen­des …

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Virtuelle Hauptversammlung (Dissertation)

Es sei auf eine aktu­elle und sehr gründ­li­che Dis­ser­ta­ti­ons­schrift auf­merk­sam gemacht: Die vir­tu­elle Haupt­ver­samm­lung – Vor­aus­set­zun­gen und Pro­bleme der Durch­füh­rung einer ergän­zend oder voll­kom­men vir­tu­el­len Aktio­närs­haupt­ver­samm­lung über das Inter­net.” (Inhalts­ver­zeich­nis Zusam­men­fas­sung). Die von Dr. Walt­her Pielke ver­fasste Arbeit beschäf­tigt sich haupt­säch­lich mit dem deut­schen Recht (auch schon mit dem ARUG), aber auch mit dem schwei­ze­ri­schen Recht. Das Werk ist an der Uni­ver­si­tät Lau­sanne ent­stan­den und dort soeben erschienen.…

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Forum Unternehmensrecht: Das Gesellschafts- und Bilanzrecht und die Finanzkrise

Das Insti­tut für Unter­neh­mens­recht lädt ein zu einer Ver­an­stal­tung der Reihe Forum Unter­neh­mens­recht. Sie fin­det am 14.Mai 2009 um 18.00 Uhr im Juri­di­cum der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf (Geb. 24.91) in Raum 01.05 statt. Anmel­dung hier.

  • Prof. Dr. Ulrich Noack (Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf): Das Gesell­schafts­recht der Finanz­krise
  • Prof. Dr. Ulrich Prinz (Flick Gocke Schaum­burg, Bonn): Kri­sen­ver­schär­fende Bilanz- und Steu­er­re­geln: Ein Kurz­über­blick
  • Prof. Dr. Ulrich Sei­bert (BMJ, Ber­lin): Deutsch­land im Herbst — Die Finanz­krise und die Ent­ste­hung des Ret­tungs­schirms im Okto­ber 2008
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Die Bundestagswahl und das Unternehmensrecht (2)

Das Deut­sche Akti­en­in­sti­tut hat Wahl­prüf­steine für die Bun­des­tags­wahl ver­öf­fent­licht. Die Vor­stands­ver­gü­tung soll ohne staat­li­che Preis­fest­set­zung” blei­ben. Den Gesell­schaf­ten soll es über­las­sen sein, wel­che Größe des Auf­sichts­rats sie für ange­mes­sen hal­ten. Eine gene­relle Ein­füh­rung einer Abküh­lungs­pe­ri­ode” vor dem Wech­sel von ehe­ma­li­gen Vor­stands­mit­glie­dern in den AR wird nicht befür­wor­tet; diese Frage sollte dem Urteil der Aktio­näre über­las­sen blei­ben. Das Anfech­tungs­recht deut­scher Prä­gung habe sich schlicht­weg nicht bewährt. Eine im par­la­men­ta­ri­schen Raum ver­gleich­bare Situa­tion wäre gege­ben, wenn ein ein­zi­ger Par­la­men­ta­rier mit sei­nem Veto den kom­plet­ten, in lan­gen Ver­hand­lun­gen aus­ge­han­del­ten Bun­des­haus­halt blo­ckie­ren könnte, was Par­la­ment, Regie­rung und nach­ge­ord­nete Behör­den für unab­seh­bare Zeit hand­lungs­un­fä­hig machen würde.” Die Anfech­tungs­klage soll nur dann auto­ma­tisch eine Blo­ckade aus­lö­sen … wenn …

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