So lautet ein instruktiver Beitrag von RA Dr. Niemeier in der ZIP 2006, 2237 . Der Verfasser, der bis 2005 im Bundesjustizministerium tätig war, wertet alle vorhandenen Statistiken über die Verbreitung von GmbH und Limited aus. Denn an gesicherten rechtstatsächlichen Befunden fehle es; auch das BMJ habe für die GmbHG-Reform keine aktuellen Daten zur Verfügung. Es ist nicht einmal klar, wie viele GmbH es in Deutschland gibt (hier dürfte ab 2007 mit den elektronischen Handelsregistern eine exakte Erhebung möglich sein). Die Limited wird in Großbritannien registriert, weshalb ihre Verbreitung in Deutschland nur geschätzt werden kann. Der Autor bezieht sich insbesondere auf die sehr informative Studie von Becht/Mayer/Wagner (2006).
Im Ergebnis ist festzuhalten: 2005 gab es ca. 62 000 GmbH-Gründungen und ca. 10 000 Limited-Gründungen (bezogen auf Deutschland). Daraus könne aber noch nicht auf einen Marktanteil von 15% geschlossen werden, da die „deutsche” Limited eine extrem hohe Frühsterblichkeit habe (Gewerbestatistik).
Die GmbHG-Reform solle an der geplanten Absenkung des Mindestkapitals festhalten. Darüber hinaus sei eine schnelle Registrierung der juristischen Person anzustreben, was durch den elektronischen Registerverkehr dem Grunde nach möglich sei.
Schreiben Sie einen Kommentar