Anfang Januar war von „Teilverstaatlichung” der Bank die Rede. Doch bis Ende Februar ist nichts passiert ausweislich der heutigen Handelsregisterauskunft (die 4,50€ Gebühr für den „aktuellen Ausdruck” habe ich mir geleistet). Laut Registerblatt der COMMERZBANK Aktiengesellschaft Frankfurt (Frankfurt/Main) HRB 32000 ist keine Durchführung einer Kapitalerhöhung nach Art. 2 § 3 FMStG (gesetzlich genehmigtes Kapital) eingetragen worden. Das sollte vielleicht auch die Wirtschaftspresse einmal berücksichtigen, die ständig von einer 25%-Beteiligung des Bundes spricht. Mehr als eine Absichtserklärung ist das bislang nicht. Für die neue Berechnung der Kernkapitalquote wird sie von der Commerzbank aber schon einmal zugrunde gelegt („Berücksichtigt sind in dieser Zahl die 2009 von dem SoFFin … zugesagten Mittel”) – was soll man davon halten?
Schreiben Sie einen Kommentar