Die Limited aus England, die Ein-Euro-„GmbH” aus Frankreich: seit den drei EuGH-Urteilen (Centros, Überseering, Inspire Art) alles glasklar zulässig, auch wenn ein Geschäftsbetrieb nur in Deutschland unterhalten wird. Und bei uns errichtet man noch mehr Hürden, etwa für die Aktivierung einer GmbH mit stillgelegtem Geschäftsbetrieb … (BGH v. 7.7.2003 und OLG Düsseldorf v. 27.6.2003).
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