Konkurrenz für AG und GmbH

Die Limi­ted aus Eng­land, die Ein-Euro-„GmbH” aus Frank­reich: seit den drei EuGH-Urtei­len (Cen­tros, Über­se­e­ring, Inspire Art) alles glas­klar zuläs­sig, auch wenn ein Geschäfts­be­trieb nur in Deutsch­land unter­hal­ten wird. Und bei uns errich­tet man noch mehr Hür­den, etwa für die Akti­vie­rung einer GmbH mit still­ge­leg­tem Geschäfts­be­trieb … (BGH v. 7.7.2003 und OLG Düs­sel­dorf v. 27.6.2003).

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .