Aus der FAZ v. 26.11.2003, S. 28 (Recht und Steuern):
Das GmbH-Recht braucht eine Runderneuerung
Wettlauf mit anderen EU-Rechtsformen / Sitzverlegung darf nicht zur Auflösung führen
Gesellschaften aus einem Mitgliedstaat der EU dürfen in keiner Weise behindert werden, wenn sie sich in einem anderen EU-Staat niederlassen. Das ist die klare Botschaft des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die er nach seinen Entscheidungen zu „Centros” und „Überseering” zuletzt in dem Urteil „Inspire Art” vom 30. September formuliert hat (C‑167/01 — F.A.Z. vom 1. Oktober). Damit haben die Richter den Weg für den Export der Gesellschaftsformen innerhalb der Union frei gemacht.
Aufgeregt wird nun in Deutschland diskutiert, ob es hierzulande künftig eine Flut von Gesellschaften in …
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