Handelsregister online — jein

Seit dem 1.1.2007 sind gem. dem neuen § 9 HGB die Han­dels­re­gis­ter online zugäng­lich. Im Prin­zip ja, aber: Es muss erst ein­mal eine schrift­li­che Anmel­dung („Nut­zer­da­ten­ersterfas­sung”) per Brief­post an das Amts­ge­richt Hagen gestellt wer­den, das dann den Zugang frei­schal­tet. Warum diese Regis­trie­rung (wegen der Gebüh­ren) nicht online durch­zu­füh­ren ist, das wüsste man gerne. Mit der neuen Offen­heit des Han­dels­re­gis­ters ist das anti­quierte Ver­fah­ren ganz und gar nicht ver­ein­bar. Vor allem inter­na­tio­nal bla­miert sich diese Art von Jus­tiz­ver­wal­tung bis auf die Kno­chen. Die elek­tro­ni­schen Han­dels­re­gis­ter soll­ten für den Stand­ort Deutsch­land eine Wer­bung sein, so wie es das bri­ti­sche Com­pa­nies House vor­macht: Daten­ab­ruf für 1 Pfund gegen Online-Kre­dit­kar­ten­an­gabe. Wel­cher aus­län­di­sche Geschäfts­part­ner wird wohl eine schrift­li­che Nut­zer­da­ten­ersterfas­sung nach …

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