Seit dem 1.1.2007 sind gem. dem neuen § 9 HGB die Handelsregister online zugänglich. Im Prinzip ja, aber: Es muss erst einmal eine schriftliche Anmeldung („Nutzerdatenersterfassung”) per Briefpost an das Amtsgericht Hagen gestellt werden, das dann den Zugang freischaltet. Warum diese Registrierung (wegen der Gebühren) nicht online durchzuführen ist, das wüsste man gerne. Mit der neuen Offenheit des Handelsregisters ist das antiquierte Verfahren ganz und gar nicht vereinbar. Vor allem international blamiert sich diese Art von Justizverwaltung bis auf die Knochen. Die elektronischen Handelsregister sollten für den Standort Deutschland eine Werbung sein, so wie es das britische Companies House vormacht: Datenabruf für 1 Pfund gegen Online-Kreditkartenangabe. Welcher ausländische Geschäftspartner wird wohl eine schriftliche Nutzerdatenersterfassung nach …
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