Schlussantrag des Generalanwalts: VW-Gesetz europarechtswidrig

Nach allem schlage ich dem Gerichts­hof vor, (1) fest­zu­stel­len, dass die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land dadurch gegen ihre Ver­pflich­tun­gen aus Art. 56 EG Abs. 1 ver­sto­ßen hat, dass sie § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 und 3 des Geset­zes über die Über­füh­rung der Anteils­rechte an der Volks­wa­gen­werk GmbH in pri­vate Hand vom 21. Juli 1960 bei­be­hal­ten hat; (2) der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land die Kos­ten des Ver­fah­rens aufzuerlegen.” 

So Nr. 107 des Schluss­an­trags des Gene­ral­an­walts Ruiz-Jar­abo Colo­mer in der heu­ti­gen Ver­hand­lung vor der Gro­ßen Kam­mer des Euro­päi­schen Gerichtshofs. 

Zur Ent­sen­dung von je zwei Auf­sichts­rats­mit­glie­dern durch den Bund und durch Nie­der­sach­sen (Nr. 7273): 

Die­ses aus­schließ­li­che Vor­recht des Bun­des und des Lan­des ist nicht nur …

Weiterlesen

Insight Corporate Governance Germany”

Ein inter­es­san­tes Monats­ma­ga­zin zur Cor­po­rate Gover­nance deut­scher DAX-Gesell­schaf­ten gibt der Club of Flo­rence (CoF) her­aus. In der neu­es­ten Aus­gabe s. etwa Lehne (MdEP) zur kurz vor der Ver­ab­schie­dung ste­hen­den Aktionärsrechterrichtlinie. 

Der Ver­ein CoF beschreibt sein Wir­ken etwas schwer­fäl­lig so: 

CoF befasst sich schwer­punkt­mä­ßig mit den Rech­ten, Pflich­ten und Inter­es­sen von Aktio­nä­ren, sowie den Grad ihres Aktio­närs-Enga­ge­ment (share­hol­der enga­ge­ment), ana­ly­siert und defi­niert den Sinn und Nut­zen einer guten Cor­po­rate Gover­nance. Beson­de­res Augen­merk gilt den insti­tu­tio­nel­len Inves­to­ren und den kapi­tal­bil­den­den Alter­ver­sor­gungs­or­ga­ni­sa­tio­nen, der Auf­schlüs­se­lung ihrer inter­nen und exter­nen Struk­tu­ren und ihrer Funk­ti­ons­weise, und zwar spe­zi­ell unter den Gesichts­punk­ten: Umset­zung von guter Cor­po­rate Gover­nance, Sicher­heit für den bene­fi­cial owner“ und Nach­hal­tig­keit der Inves­ti­tio­nen. In die­sem Zusam­men­hang beschäf­tigt sich CoF aktiv mit Haupt­ver­samm­lungs-Kul­tur und einer schritt­wei­sen Har­mo­ni­sie­rung der­sel­ben auf euro­päi­scher Ebene. CoF för­dert

Weiterlesen

Sind alle E‑Mails aus einem Unternehmen auch Geschäftsbriefe“?

Das EHUG ver­langt Pflicht­an­ga­ben bei E‑Mails, die als Geschäfts­brief ver­sandt wer­den. Aus Groß­un­ter­neh­men wird die Besorg­nis geäu­ßert dass diese Anga­ben einen Rechts­schein dafür schaf­fen, dass der­je­nige der die E‑Mail sen­det, im Auf­trag des Unter­neh­mens han­delt, auch wenn dies natür­lich nicht immer so ist. Wir fürch­ten, mit dem Anhang sol­che E‑Mails quasi als Geschäfts­briefe anzu­er­ken­nen, da ja nicht wei­ter inhalt­lich dif­fe­ren­ziert wird, wenn die Anga­ben auto­ma­tisch bei­gefügt wer­den. Wir haben aber das 4‑Au­gen-Prin­zip auch zur Kor­rup­ti­ons­kon­trolle ein­ge­führt, das so kon­ter­ka­riert wird.” Auch wolle man die die E‑Mails aller Mit­ar­bei­ter nicht bis zu 10 Jah­ren lang spei­chern müs­sen z.B. gem. §§ 238, 257 HGB”. 

Nicht alles was vom Account des Unter­neh­mens kommt ist …

Weiterlesen

Aktuelle Entwicklungen im Europäischen Gesellschaftsrecht”

Einen instruk­ti­ven Bei­trag mit die­sem Titel hat mein Frank­fur­ter Kol­lege Theo­dor Baums als Arbeits­pa­pier ver­öf­fent­licht. Baums ist Mit­glied im Sach­ver­stän­di­gen­aus­schuss der EU-Kom­mis­sion für Gesell­schafts­recht und Cor­po­rate Gover­nance. Er hat 2001 die Regie­rungs­kom­mis­sion zur Reform des Akti­en­rechts geleitet. 

Weiterlesen

Umwandlungsgesetz-Novelle vom Bundestag beschlossen

Der Bun­des­tag hat ges­tern in 3. Bera­tung das Zweite Gesetz zur Ände­rung des Umwand­lungs­ge­set­zes beschlos­sen (in der Fas­sung durch den BT-Rechts­aus­schuss). Es geht im Wesent­li­chen um die grenz­über­schrei­tende Ver­schmel­zung von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Gegen­über dem Regie­rungs­ent­wurf haben sich nur ganz wenige Ände­run­gen erge­ben. Dazu gehört die (der Recht­spre­chung des BGH fol­gende) Rege­lung, dass die Rechts­be­schwerde in umwand­lungs- und akti­en­recht­li­chen Frei­ga­be­ver­fah­ren aus­ge­schlos­sen ist (Ände­run­gen § 16 UmwG, §§ 246a, 319 AktG). In § 133 UmwG wurde eine Rege­lung ein­ge­fügt, wonach bei der Spal­tung die Mit­haf­tung für Betriebs­ren­ten zehn Jahre beträgt. 

Weiterlesen