Unter dem Arbeitstitel „Risikobegrenzungsgesetz” werden weitere Regulierungen vorbereitet, die u.a. das AktG, WpHG und WpÜG betreffen. Das (noch nicht einmal im Entwurf veröffentlichte) Gesetz soll zeitgleich mit der Unternehmenssteuerreform schon zum Jahresanfang 2008 in Kraft treten, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium. Über die Eckpunkte ist Folgendes bislang bekannt (s. Handelsblatt):
- „Investoren” sollen künftig nur dann ihr Stimm- und Dividendenrecht ausüben könnten, wenn sie sich namentlich – und nicht etwa über ihre Bank – ins Aktienregister eintragen lassen.
- „Investoren” sollen bei Erreichen einer bestimmten Anteilsschwelle – im Gespräch sind zehn Prozent – offen legen müssen, von wem sie die Anteile gekauft haben und welche Strategie sie mit dem Investment verfolgen.
- Es soll verschärfte Regelungen gegen abgesprochene Aktionen