Das Institut für Gesellschaftsrecht der Universität zu Köln führt in Kooperation mit dem Institut für Unternehmensrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der VGR am Freitag, dem 4. April 2008, die „1. Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz” durch. Die Tagung findet im neuen Senatssaal der Universität zu Köln, Hauptgebäude, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln statt. Sie beginnt um 17.oo Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen telefonisch unter: 0221 / 470‑5694 oder post-ifg@uni-koeln.de . Einzelheiten hier.…
WeiterlesenMonat: Februar 2008
Golden Skirts
Ich finde das keine gute Regelung. Vom Staat verordnete Geschlechterquoten haben in privaten Korporationen nichts zu suchen.…
WeiterlesenReformfragen des Anfechtungswesens bei Hauptversammlungen
Der „Berliner Kreis” (eine kleine Runde von Unternehmensjuristen, Rechtsanwälten und Professoren) befasste sich in der vergangenen Woche mit der Reform des Anfechtungsrechts. Näher dazu demnächst in der ZIP. Ich habe meinem Vortrag folgende Thesen zugrunde gelegt (zT auf Grund der Diskussion modifiziert):
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Mindestanteil als Reaktion auf die 1‑Euro-Stückelung
- Die Gesetzgebung sollte wieder für eine Balance sorgen und angesichts der atomisierten Aktienstückelung jedenfalls einen ganz geringen Mindestanteil für die Anfechtung verlangen.
- Dies bedeutet lediglich eine komplementäre Folgeanpassung bei § 245 AktG, nachdem bei § 8 AktG die Gewichte verschoben wurden. Von einer Anfechtungseinschränkung kann daher nicht die Rede sein.
2. Das Anfechtungssystem und seine Probleme
- Das strukturelle Problem liegt in der Weite des Tatbestands und der Schärfe der Rechtsfolge.
Fehlende Erklärung zum CG-Kodex als Anfechtungsgrund
„Aufgrund der Größe der Gesellschaft haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, alle Möglichkeiten zur Vereinfachung und Kostenersparnis auszunutzen, dazu gehört auch die Nicht-Bearbeitung der Erklärung zum Corporate Governance Kodex.” So die MWG Biotech AG auf ihrer Investor-Relation-Seite.
Das LG München I (Urteil v. 31.1.2008, 5 HK O 15082/07) hat den Entlastungsbeschluss der Hauptversammlung deshalb für nichtig erklärt:
„§ 161 Satz 1 AktG statuiert ausdrücklich die Pflicht zur Abgabe einer Entsprechenserklärung, was nicht geschah. Dem kann die Beklagte nicht entgegenhalten, die Erklärung der Sache nach dergestalt abgegeben zu haben, dass der Vorstand – wie auch der Aufsichtsrat – die Empfehlungen nicht befolgen. Dies ist nicht genügend, um den Anforderungen von § …
WeiterlesenRecht und Wirtschaft: Tagungsband
Tagungsbände sind in ihrem Wert umstritten (Hoeren NJW 2001, 2229 contra, E.Lorenz NJW 2001, 3241 pro). Das soll nicht hindern, das vor kurzem erschienene „Jahrbuch junger Zivilrechtswissenschaftler” (2007) so gut es geht zu propagieren.
Unter das Generalthema „Recht und Wirtschaft” stellte die Gesellschaft im September 2007 ihre 18. Jahrestagung, die an der Juristischen Fakultät in Düsseldorf stattfand. Diese Begriffe, so belehrt das Vorwort, stünden „in einem synallagmatischen Verhältnis”. Ohne Recht neige Wirtschaft zu Extremen, ohne Wirtschaft gebe es kein Wirtschaftsrecht.
Der Band enthält Aufsätze u.a. zur „Gesamthand im Gesellschaftsrecht – sinnvolles Rechtsinstitut oder verzichtbares Relikt” (Antwort des Autors Staake: letzteres) oder zu „Corporate Governance …
WeiterlesenEU: Keine weitere Revision der Kapital-Richtlinie geplant (KPMG-Studie)
„In the light of the conclusions of the external study, the view of DG Internal Market and Services is that the current capital maintenance regime under the Second Company Law Directive does not seem to cause significant operational problems for companies. Therefore no follow-up measures or changes to the Second Company law Directive are foreseen in the immediate future.