Ich finde das keine gute Regelung. Vom Staat verordnete Geschlechterquoten haben in privaten Korporationen nichts zu suchen.
Unternehmensrechtliche Notizen
von Prof. Dr. Ulrich Noack
Ich finde das keine gute Regelung. Vom Staat verordnete Geschlechterquoten haben in privaten Korporationen nichts zu suchen.
Ich finde nicht nur, dass das keine gute Regelung ist, sondern halte es für ziemlich absurd, darüber überhaupt nachzudenken. Trotzdem bin ich mir sicher, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis wir solche Regelungen auch in Deutschland haben. Die Grünen haben das, wenn ich es richtig weiß, mit dem Hinweis auf das norwegische Vorbild auch schon für Aufsichtsräte börsennotierter deutscher Aktiengesellschaften gefordert.
Die elementarsten Freiheiten, die vor wenigen Jahren noch selbstverständlich waren, sind nichts mehr wert, wenn sie gegen die politisch-korrekte Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsideolgie verteidigt werden müssen.