Corporate Governance Kodex: Änderungen bei Vorstandsvergütung

Die Regie­rungs­kom­mis­sion hat ges­tern Ände­run­gen bei den Ziff. 4.2.2, 4.2.3 und 7.1.2 des DCGK beschlos­sen (Pres­se­infor­ma­tion).

  • Der Auf­sichts­rat soll im Ple­num über das Ver­gü­tungs­sys­tem für den Vor­stand beschließen 
  • Die Anre­gun­gen zum Abfin­dungs-Cap wer­den zu Emp­feh­lun­gen aufgewertet. 
  • Der Auf­sichts­rat oder sein Prü­fungs­aus­schuss soll sich mit Halb­jah­res- und Quar­tals­fi­nanz­be­rich­ten befassen.
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Stammkapital der GmbH bleibt bei 25 T€

Status:Recht berich­tet in der Aus­gabe 6/2008 (erscheint in die­ser Woche als Bei­lage zu DB), dass der BT-Rechts­aus­schuss im Juni ver­mut­lich fol­gende Ände­run­gen gegen­über dem MoMiG-RegE beschlie­ßen wird: 

  • Das Min­dest­stamm­ka­pi­tal bleibt bei 25 000 € 
  • Für die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft ist doch ein nota­ri­ell beur­kun­de­tes Grün­dungs­pro­to­koll” notwendig 
  • Es soll eine Anrech­nungs­lö­sung” bei ver­deck­ter Sach­ein­lage geben. 

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Was macht eigentlich … das MoMiG?

Beim MoMiG kann man gewiss nicht von aktio­nis­ti­scher Gesetz­ge­bung spre­chen. Vor zwei Jah­ren (!) wurde der Refe­ren­ten­ent­wurf aus dem BMJ vor­ge­stellt, vor einem Jahr dann der Regie­rungs­ent­wurf. Seit­her wer­den die Ent­würfe in einer Sturz­flut von Ver­an­stal­tun­gen und Publi­ka­tio­nen behan­delt. Doch dar­auf kommt es letzt­lich nicht an, son­dern auf den Deut­schen Bundestag.

Wie man aus par­la­men­ta­ri­schen Krei­sen hört, ist die 2. und 3. Lesung am 27. Juni geplant.…

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