Stammkapital der GmbH bleibt bei 25 T€

Status:Recht berich­tet in der Aus­gabe 6/2008 (erscheint in die­ser Woche als Bei­lage zu DB), dass der BT-Rechts­aus­schuss im Juni ver­mut­lich fol­gende Ände­run­gen gegen­über dem MoMiG-RegE beschlie­ßen wird: 

  • Das Min­dest­stamm­ka­pi­tal bleibt bei 25 000 € 
  • Für die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft ist doch ein nota­ri­ell beur­kun­de­tes Grün­dungs­pro­to­koll” notwendig 
  • Es soll eine Anrech­nungs­lö­sung” bei ver­deck­ter Sach­ein­lage geben. 

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