Studie über Vorstandshaftung in 13 europäischen Staaten

Das bri­ti­sche Bera­tungs­un­ter­neh­men Mani­fest („the proxy voting agency”) hat eine gründ­li­che Stu­die über die Haf­tung von Vorständen/​Direktoren, ins­be­son­dere die Bedeu­tung der Ent­las­tung, veröffentlicht:

Direc­tors‘ Lia­bi­lity Discharge Pro­po­sals.

Pro­po­sals to discharge direc­tors of lia­bi­li­ties rou­ti­nely appear on share­hol­der mee­tings‘ agen­das in many Euro­pean mar­kets. But what do they mean? What are the impli­ca­ti­ons for share­hol­ders. This report takes an in-depth look at 13 mar­kets to high­light the key issues for con­cer­ned investors.…

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Stellungnahmen zum ARUG oder: online Kaffee trinken

Im Fol­gen­den eine Samm­lung von Stel­lung­nah­men zum RefE eines Aktio­närs­rech­te­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­set­zes:

  • Deut­sches Akti­en­in­sti­tut schlägt vor, die Sperr­wir­kung der Anfech­tungs­klage vom Errei­chen eines Quo­rums i.H.v. 5 % des Grund­ka­pi­tals bzw. eines antei­li­gen Betra­ges von min­des­tens 500.000 Euro abhän­gig zu machen.
  • Deut­sche Schutz­ver­ei­ni­gung für Wert­pa­pier­be­sitz will, dass das Aus­kunfts­recht elek­trisch teil­neh­men­der Aktio­näre im Ver­hält­nis zu dem der anwe­sen­den Haupt­ver­samm­lungs­teil­neh­mer ein­ge­schränkt wer­den darf”
  • Deut­scher Notar­ver­ein oppo­niert mit schwers­tem Geschütz gegen die Online-Teil­nahme an der Haupt­ver­samm­lung: Wie will man denn aus­schlie­ßen, dass ein Aktio­när sich ein­loggt und anschlie­ßend Kaf­fee trin­ken geht, wäh­rend jemand ande­res die Tas­ta­tur bedient?
    Der tech­nisch ver­sierte Notar­ver­ein belehrt, naiv sei die Vor­stel­lung des Richt­li­ni­en­ge­bers Online-Teil­nahme sei Teil­nahme mit Licht­ge­schwin­dig­keit. Dies trifft auf die
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Die Euro-GmbH“: Verordnungsentwurf für EPG

Heute hat die Euro­päi­sche Kom­mis­sion einen Vor­schlag für ein Sta­tut einer Euro­päi­schen Pri­vat­ge­sell­schaft publi­ziert. In 48 Arti­keln soll die ori­gi­när euro­päi­sche Gesell­schafts­rechts­form, die aus deut­scher Sicht am ehes­ten mit der GmbH ver­gleich­bar ist, gere­gelt wer­den. Das ist ein span­nen­des Vor­ha­ben. — S. auch hier zur Tagung des Arbeits­krei­ses Euro­päi­sches Unternehmensrecht.…

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Centrum C‑Law.org

Eine inter­es­sante Adresse ist das Euro­pean Centre for Com­pa­ra­tive Com­mer­cial and Com­pany Law. Das Zen­trum wid­met sich der gesell­schafts­recht­li­chen Netz­werk­ar­beit ins­be­son­dere in Mit­tel- und Ost­eu­ropa. Mit­glie­der sind Rechts­wis­sen­schaft­ler aus zahl­rei­chen euro­päi­schen Staa­ten (die deut­schen Uni­ver­si­täts­pro­fes­so­ren Hom­mel­hoff und Lut­ter wer­den als Ehren­mit­glie­der genannt) und prak­tisch tätige Juris­ten. Die Ein­rich­tung ist als Ver­ein pol­ni­schen Rechts mit Sitz in Kra­kau orga­ni­siert. Arbeits­grup­pen, Kon­fe­ren­zen und Publi­ka­tio­nen (etwa in Zusam­men­ar­beit mit dem Beck-Ver­lag) sol­len die Zwe­cke des Ver­eins beför­dern: Die Mis­sion des Ver­eins ist einen Bei­trag zur Ver­bes­se­rung der Gesetz­ge­bung und Pra­xis des Wirt­schafts­rechts, ins­be­son­dere des Gesell­schafts­rechts sowie Ver­brei­tung von guten Prak­ti­ken in Cor­po­rate Gover­nance in Europa zu leis­ten, mit beson­de­rer Berück­sich­ti­gung neuer EU-Mit­glieds­staa­ten sowie der asso­zi­ier­ten Staa­ten” (Art. 6.1

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