Risikobegrenzungsgesetz verabschiedet

Der Bun­des­tag hat das Gesetz in der Fas­sung der Beschluss­emp­feh­lung des Finanz­auss­schus­ses ver­ab­schie­det.
Gegen­über dem RegE sind fol­gende Ände­run­gen (im Hin­blick auf WpHG, WpÜG und AktG) zu bemerken: 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .